Sitzung: 10.11.2021 Stadtrat
Beschluss: verschiedene Unterpunkte mit unterschiedlichen Abstimmungen gefasst
Beschlüsse:
- Dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf
des Kaufvertrages über die Bädersparte zwischen der Stadtwerke Zweibrücken
GmbH und der Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH wird zugestimmt.
Auf die Ausübung des gemäß Kaufvertrag
vom 6. August 2019 zu Gunsten der Stadt Zweibrücken bestehenden Vorkaufsrechtes
für das Freibad wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
31 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 31 Mitglieder teil.
- Den als Anlagen 3-6 beigefügten
Entwürfen der Gesellschaftsverträge der Stadtwerke Zweibrücken GmbH und
der Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH sowie dem Nachtrag Nr. 3 zum
Konsortialvertrag gemäß Anlage 7 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
17 |
Nein: |
11 |
Enthaltung: |
3 |
An der Abstimmung nahmen 31 Mitglieder teil.
Ratsmitglied Schneider, Fraktion bürgernah, bittet um Festhalten seines Abstimmungsergebnisses. Er hat mit „Nein“ gestimmt.
- Den als Anlagen 8 und 9 beigefügten
Entwürfen des Aufhebungsvertrages zum bestehenden Gewinnabführungsvertrag
und der Neufassung des Gewinnabführungsvertrages wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
31 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 31 Mitglieder teil.
- Dem Entwurf der ergänzenden
Gesellschaftervereinbarung gemäß Anlage 12 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
31 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 31 Mitglieder teil.
- Der Stadtrat weist den Oberbürgermeister an (§
88 Abs. 1 S. 6 GemO), in Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat der
Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH, in Gesellschafterversammlung und
Aufsichtsrat der Stadtwerke Zweibrücken GmbH sowie im Verwaltungsrat des
Umwelt- und Servicebetriebs Zweirücken allen erforderlichen Beschlüssen
zur Umsetzung der Ziffern 1.-4. zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
31 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 31 Mitglieder teil.
Der Vorsitzende weist auf einen Fehler in der Vorlage hin. In Ziffer 5 des Beschlussvorschlages müsse es nach dem zweiten Komma statt „Aufsichtsrat der Stadtwerke Zweibrücken Service GmbH“ korrekterweise „Aufsichtsrat der Stadtwerke Zweibrücken GmbH“ heißen.
Ratsmitglied Franzen, CDU, bemängelt, wie bereits im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Personalausschusses am 27.10.2021, dass der § 12 Abs. 2 q) des alten
Gesellschaftsvertrages in dem neuen Vertrag gestrichen wurde und dem Aufsichtsrat dadurch
Kompetenzen genommen werden. Er kritisiert außerdem, dass der Aufsichtsrat nicht auf diese Änderungen aufmerksam gemacht worden sei.
Ratsmitglied Kaiser, FDP, schließt sich der Meinung von Ratsmitglied Franzen an und sieht hierin einen Verstoß gegen das Demokratieprinzip.
Ohne weitere Aussprache fasst der Stadtrat die folgenden
Verteiler:
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