Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

1.                  Die Aufstellung des Bebauungsplanes RI14 „Im Hirtengarten“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 5) zu entnehmen.

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan RI14 „Im Hirtengarten“ durchzuführen.


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/2191/2021.

Er bittet Frau Leidecker vom Büro WVE anhand einer Präsentation das Projekt vorzu­stellen.

Frau Leidecker erläutert anhand der Präsentation die geplanten Maßnahmen bzgl. des o.g. Projekts und stellt die wesentlichen Punkte hierbei heraus, die auch mit der Bauabteilung abgestimmt wurden.

Ausschussmitglied Franzen gibt zu verstehen, dass das Vorgetragene ihm sehr gut gefällt. Er möchte jedoch nochmals die Thematik des Lärmschutzes aufgreifen. Wie vorgestellt, befindet sich die geplante Maßnahme in der Nähe eines Sportplatzes. Es habe sich heraus­gestellt, dass Neubauten die direkt in der Nähe von Sportanlagen gebaut worden sind, obwohl man die Leute bezüglich des Lärmschutzes darauf hingewiesen habe und diese später geklagt und vor Gericht recht bekommen haben, so dass der Sport­betrieb nicht eingestellt aber ganz stark eingeschränkt würde.

Aufgrund dieser Sachverhalte fragt Herr Franzen an, ob man beim Verkauf der Grund­stücke (alle im Eigentum der Stadt) vertraglich Lärminterventionen von Anliegern aus­schließen könne.

Frau Leidecker erklärt, dass dies der Bebauungsplan nicht leisten könne, es können lediglich die Lärmschutzmaßnahmen dargestellt werden.

Herr Ehrmann erklärt, dass privatrechtliche Festsetzungen rechtlich beim Verkauf städtischer Grundstücke an Privat nicht möglich seien.

Ausschussmitglied Dettweiler pflichtet Herrn Franzen bei und stellt fest, dass durch die vorliegende Planung eine unendliche Geschichte jetzt zu Ende gehe.

Ausschussmitglied Gries fragt an, ob man nicht mit Zustimmung des Bauausschusses dies durch die städtische Rechtsabteilung prüfen lassen könne.

Ausschussmitglieder Schüler verweist auf die Problematik bezüglich der Situation am Sportplatz Wattweiler.

Ausschussmitglied Benoit fragt an, ob man die zukünftigen Käufer dieser Grundstücke nicht verpflichten könne, dementsprechende Schallschutzmaßnahmen vorzunehmen.

Herr Michels erklärt hierzu, dass durch die Anforderungen des Bebauungsplanes die Nutzer, sprich Bauherren, verpflichtet sind, den Passivschallschutz auf ihre Kosten durchzuführen.

Weiter erklärt Herr Michels, dass - wie Herr Ehrmann schon mitgeteilt habe - privatrecht­liche Festsetzungen durch den Bebauungsplan nicht geregelt werden können, was aber auch schon geprüft wurde. Eine entsprechende Klausel im Kaufvertrag ist allerdings auch problematisch beim Weiterverkauf der Grundstücke, da der Käufer diese Belastung nicht übernehmen muss (keine dingliche Sicherung).

Grundsätzlich wird die Verwaltung dies nochmals überprüfen.

Der Bau- und Umweltausschuss macht dem Stadtrat   e i n s t i m m i g   folgenden


Abstimmungsergebnis:

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

0

An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder teil.

Verteiler:

Amt 60/61       1 x