Sitzung: 01.12.2021 Sportausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Beschluss:
Der Sportausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den Mehrkosten für die Sanierung des Kunstrasenbelages am Sportplatz Ixheim i. H. v. 170.000 Euro, abzüglich der gegebenenfalls zu erwartenden Förderung zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, die haushalterischen Voraussetzungen für die Maßnahme zu schaffen.
Die Vorsitzende verweist auf die Vorlage und erläutert diese.
Herr Deller, Schulverwaltungs-
und Sportamt, ergänzt zur Vorlage, dass er am 30.11.2021 nochmals
Kontakt mit der ADD aufgenommen habe. Dahingehend
wurde beschlossen, dass die Stadt einen Antrag auf Mehrkosten gem. VV
Sportanlagenförderung stellen werde.
Dieser Antrag werde von
der ADD geprüft und an
das Ministerium des Landes weitergeleitet. Von dort
erhalte die Stadt dann Mitteilung, ob und ggf. wann und in welcher Höhe der Zuschuss ausgezahlt werde.
Herr Deller betont, dass dieser Antrag gestellt werde, um alle Möglichkeiten der
Einnahmeausschöpfung wahrzunehmen.
Ausschussmitglied Franzen fragt, ob es
eine Garantie dafür gäbe, dass die ADD einen
Zuschuss gewähren werde. Des Weiteren erkundigt er sich nach den Gesamtkosten der
Sanierung des Kunstrasenplatzes.
Herr Deller erläutert, dass nach der VV 6.2 Sportförderung eine Nachbewilligung ausnahmsweise mit Zustimmung des für die Sportförderung zuständigen Ministeriums möglich ist, wenn sich die Maßnahme wegen besonderer nicht vorhersehbarer Umstände erheblich verteuert hat und die Mehrausgaben unabweisbar sind. Er betont, dass die Prüfung der Mehrkosten durch die ADD noch keine Zusage der Nachbewilligung darstelle.
Bezüglich den Gesamtkosten der Sanierung antwortet die Vorsitzende, dass ursprünglich
Kosten i. H. v. 325.000 € geplant gewesen seien und sich die
Kostenschätzung nun auf 495.000 € belaufe.
Ausschussmitglied Dr. Pohlmann äußert Bedenken darüber, dass sich das Granulat aufgrund der starken Sonneneinstrahlungen verklumpen könne und die Elastiktragschicht und die dazugehörige Kunstrasenschicht auch wieder beschädigt werden könne. Kunstrasenplätze heizten sich viel schneller auf als Naturrasenplätze. Des Weiteren fragt er, welche Alternativmöglichkeiten existieren.
Die Vorsitzende erklärt, dass geplant sei, den Platz mit Kork zu verfüllen statt mit Plastikgranulat. Des Weiteren ergänzt die Vorsitzende, dass ein Kunstrasenplatz vorteilhafter sei. Der Kunstrasenplatz könne im Gegensatz zum Naturrasenplatz das ganze Jahr bespielt werden.
Herr Hoyer, UBZ, ergänzt, dass der SV Ixheim eine
vergleichsweise hohe Nutzungsstundenzahl aufgrund der vielen Jugendmannschaften aufweist.
Des Weiteren bestehe aufgrund der Topografie
keine Möglichkeit, ein zweites Feld für Trainingsmöglichkeiten zu errichten. Es
bestehe ein
komplett funktionsfähiger Unterbau für eine befestige Ausführung eines Kunstrasenplatzes,
d.h. es wäre nicht zielführend, ein
Tenneplatz/Naturrasenplatz gänzlich neu zu errichten und einen funktionsfähigen
Unterbau damit zu entfernen. Zum damaligen Zeitpunkt sei man davon ausgegangen,
nur den oberen Belag zu erneuern, betont Herr Hoyer. Dass die
Elastiktragschicht nun auch zerstört war, sei
zu dem Zeitpunkt nicht absehbar gewesen.
In den heißen Sommern 2018/19/20 kam es landesweit verstärkt vor, dass aufgrund der Hitze das Lösungsmittel aus den Kunststoffen diffundiert sei und somit das Granulat erweicht/verklebt worden sei, erklärt Herr Hoyer. Aufgrund der neuen Verfüllung von Kork werde das in Zukunft verhindert.
Herr Dr. Pohlmann fragt, ob der neue Kunstrasenplatz diesmal länger als 12 Jahre halten werde.
Herr Hoyer antwortet, dass man im Rahmen der Bauleistung eine fünfjährige Gewährleistung für Kunstrasenplätze erhalte. Darüber hinaus werde keine Firma eine längere Gewährleistung aussprechen. Er gibt an, dass der alte Platz vor 15 Jahren erbaut wurde und die Technik mittlerweile weiter vorangeschritten sei. Somit geht er von einer deutlich längeren Lebenszeit von mind. 20 Jahren aus.
Ausschussmitglied Dettweiler möchte wissen, warum die Tragschicht nach 15 Jahren kaputt sei, obwohl die Tragschicht eine Lebensdauer von 35 Jahren verspreche. Er fragt, ob man bei der der zuständigen Firma rückwirkend Geld fordern könne.
Herr Deller erläutert, dass die zuständige Firma mittlerweile insolvent sei, d.h. es gäbe keine Rückgriffsmöglichkeiten mehr.
Frau Alt fragt, ob in dem Preis auch die Entsorgung mitinbegriffen sei.
Herr Deller bejaht diese Frage.
Im Anschluss fasst der Sportausschuss folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
13 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
2 |
An der Abstimmung nahmen 15 Mitglieder teil.