Sitzung: 10.11.2021 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Beschluss:
Den Anträgen der Ämter gemäß Anlage zur
Vorlage wird zugestimmt.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und erläutert die Notwendigkeit der Genehmigung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in Bezug auf die Spundwand in der Schillerstraße.
Da TOP I/6 unmittelbar mit TOP I/5 zusammenhänge, informiert Herr Stephan
Bauer, CP Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG, bereits bei diesem
Tagesordnungspunkt anhand einer Präsentation über den Verlauf der Baumaßnahme,
die genaue Vorgehensweise und den aktuellen Sachstand.
Auf verschiedene Nachfragen von Ratsmitgliedern geht Herr Bauer auf die folgenden Aspekte ein:
Herr Bauer erklärt, dass vor Baubeginn Baugrunduntersuchungen in Form von Stichproben und Sondierungen durchgeführt worden seien. In einer Länge von 55 m an der bestehenden Spundwand entlang wurden insgesamt 3 Sondierungen durchgeführt, die keinerlei Rammhindernisse oder Belastung des Bodens gezeigt habe. Die Erkenntnis, dass der Baugrund in Zweibrücken in Folge des Zweiten Weltkrieges mit Bauschutt belastet sei, hätte zu keinem anderen Ergebnis geführt, da man in einer Entfernung von ca. 50 m bereits eine Spundwand mithilfe dieses Verfahrens saniert habe, ohne dass derartige Probleme aufgetreten seien. Die Tatsache, dass dennoch Rammhindernisse aufgefunden wurden, sei nicht absehbar gewesen, da die Untersuchungen in der Regel verlässliche Ergebnisse zeigen.
Er gibt außerdem an, dass man, sofern die Bodenbelastung bekannt gewesen sei, keine andere Variante gewählt hätte, da diese Art der Sanierung unter den Rahmenbedingungen die einzig mögliche und umsetzbare Variante gewesen sei. Lediglich die jetzigen Kosten der Baustillstandszeit hätte man so vermeiden können. Er erläutert die Vorgehensweise eingehend und beantwortet weitere Fragen von Ratsmitgliedern hierzu. Eine temporäre Aufschüttung des Bachbettes wäre zwar günstiger gewesen, war jedoch aufgrund der Engstelle im Bach und dem Schutz vor Hochwasser von der SGD nicht genehmigt.
Zur Finanzierung erklärt der Vorsitzende, dass die Mehrkosten zu 100 % von der Stadt zu finanzieren seien.
Herr Dr. Dormann, Kämmerei, erläutert die haushaltsrechtlichen Bestimmungen und den Deckungsvorschlag. Er gibt an, dass die Mehrkosten in Höhe von 950.000 € durch die im Doppelhaushalt noch nicht benötigten Mittel für das geplante Neubaugebiet „Wohnen am Kirchberg“ gegenfinanziert werden, d.h. Verpflichtungsermächtigung 2021 sowie Haushalts-ansatz 2022. Dazu führt er aus, dass der Beschluss über die außerplanmäßige Verpflichtungs-ermächtigung für die Spundwand mit der entsprechenden außerplanmäßigen Haushaltsansatzbereitstellung im Haushaltsjahr 2022 einhergeht, bei Deckung aus dem Projekt Wohnen am Kirchberg. Auf Nachfrage von Herrn Moulin ergänzt Herr Dr. Dormann hierzu, dass mit dem derzeit in Vorbereitung befindlichen Nachtragshaushaltsplan 2022 für beide Projekte – Spundwand und Wohnen am Kirchberg – alle Mittelbedarfe in 2022 neu bereitgestellt würden, die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde vorausgesetzt.
Herr Bauer ergänzt, dass die Mehrkosten durchkalkuliert seien. Baustillstandszeiten aufgrund der Witterung könnten die Kosten zusätzlich erhöhen. Regen und Frost seien an sich jedoch kein Hindernis. Arbeiten im Bach seien bis zu einem Wasserstand bis zu 50 cm über Normalwasserstand möglich. Die Firma bemühe sich um eine schnellstmögliche Umsetzung.
Herr Michels, Bauamt, weist außerdem darauf hin, dass ein Hinauszögern der Beschlussfassung technisch zwar möglich sei, sie führe jedoch zu einem Baustopp, da die Firma weitere Projekte umzusetzen habe. In einem solchen Fall würden Kosten für die Räumung und die Wiedereinrichtung der Baustelle zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen.
Auf eine Nachfrage bezüglich des Sachstands der Schäden an Gebäuden und Garagen erklärt Frau Dr. Bucher, Rechtsamt, dass aktuell sechs bis sieben Anwohner Schäden angemeldet hätten, welche an die Versicherung weitergeleitet worden seien. Der Versicherungsgutachter werde die Schäden prüfen, eine abschließende Entscheidung läge noch nicht vor. Sofern ein Verschulden der Stadt festgestellt werde, tritt die Versicherung ein. Sollte dies nicht der Fall sein, werde die Stadt eine Schadenswiedergutmachung ablehnen.
Herr Bauer führt aus, dass die Dringlichkeit daher zustande komme, dass die Spundwand baufällig sei und keine Standsicherheit mehr biete. Ein Gutachten habe vor ca. 3 Jahren ergeben, dass Handlungserfordernis bestünde. Deswegen sei eine unmittelbare Handlung notwendig, um weitere Schäden abzuwenden. Durch die Absicherung der bestehenden Spundwand durch eine zusätzliche Ankerlage sei die Sicherheit erhöht worden. Ein Zusammenbruch sei daher nicht zu erwarten. Die Verformungen werde man weiter beobachten.
Er informiert zudem darüber, dass die Schäden an dem Gebäude in der Schillerstraße 5 auch darauf zurückzuführen seien, dass sich das Gebäude auf einem nicht tragfähigen Baugrundstück befinde und ähnliche Schäden bereits vor Sanierung der Spundwand aufgetreten seien.
Weiterhin kritisieren die Fraktionen das Verhalten der Verwaltung. Sie bemängeln die fehlende Kommunikation und die Intransparenz seitens der Verwaltung. Sie sind der Meinung, dass genug Zeit gewesen sei, die Angelegenheit sowohl in einer Sitzung des Bau- und Umweltausschusses als auch des Stadtrates zu behandeln, auch wenn es sich dabei nicht um eine Beschlussfassung, sondern nur um reine Informationen gehandelt hätte. Die Fraktionen bitten darum, in den anstehenden Sitzungen regelmäßig über den Fortgang der Baumaßnahme unterrichtet zu werden.
Der Vorsitzende räumt ein, dass eine frühere Information angemessen gewesen wäre und gibt an, solche Angelegenheiten zukünftig anders zu behandeln und rechtzeitig über dringliche Baumaßnahmen zu informieren.
Nach einer zehnminütigen Sitzungspause zur Besprechung innerhalb der Fraktionen fasst der Stadtrat folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
29 |
Nein: |
2 |
Enthaltung: |
1 |
An der Abstimmung nahmen 32 Mitglieder teil.
Verteiler:
20
30
60