Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der in der Anlage 3 beigefügte Entwurf einer Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Zweibrücken über die Erhebung einer Jagdsteuer vom 08.01.1996 wird als Satzung beschlossen.

 

  1. Dem Abschluss von Vereinbarungen mit den Jagdausübungsberechtigten nach Maßgabe von Anlage 4 wird zugestimmt.

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

 

Herr Dr. Dormann, Kämmerei, und Herr Stefaniak, Ordnungsamt, führen die Thematik kurz aus.

 

Herr Stefaniak gibt an, dass man bereits mit der Jägerschaft gesprochen habe und mit einer hohen Beteiligung aus deren Reihen rechne. Auf Rückfrage von Ausschussmitglied Moulin, erklärt er, dass eine Entsorgung unmittelbar erfolgen müsse, was bedeute „ohne schuldhaftes Zögern“. Die Polizei werde als erstes informiert und danach der jeweilige Jagdpächter, der für das betroffene Gebiet zuständig sei. Da man mit einer hohen Beteiligung rechne, rechne man nur mit ganz wenigen Fällen, in denen es dann keinen zuständigen Jagdpächter gebe. Sollte sich die Umstellung des Systems im ersten Jahr als nicht zielführend erweisen, könne man im Folgejahr zum Ursprungssystem zurückkehren. Die Vereinbarungen sollten ab der nächsten Pachtzeit für ein Jahr abgeschlossen werden.

 

Die Frage, ob man die Jagdpächter für eine Befreiung von der Jagdsteuer verpflichten könne, verunfalltes Wild zu entsorgen, sei bislang nicht aufgekommen und daher nicht geprüft.

 

Der Haupt- und Personalausschuss macht dem Stadtrat     e i n s t i m m i g     folgenden

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

20

30

32

10.2.1