Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschläge:

 

1.      Die beigefügte Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Zwei­brücken für das Haushaltsjahr 2022 wird als Satzung beschlossen, dem Nachtragshaushaltsplan der Stadt Zweibrücken für das Haushaltsjahr 2022 wird zugestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

1

Enthaltung:

1

 

An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder teil.

 

 

 

 

2.      Dem beigefügten Nachtragsstellenplan zum Nachtragshaushaltsplan der Stadt Zweibrücken für das Haushaltsjahr 2022 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und bittet die Herren Dr. Dormann, Kämmerei, und Kuhn, Personalamt, um kurze Vorstellung des Entwurfes des Nachtragshaushaltsplanes sowie Nachtragsstellenplanes 2022.

 

Beide geben dem Haupt- und Personalausschuss anhand einer Präsentation einen kurzen Überblick über die Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Haushaltsplan des Jahres 2022.

 

Der Ausschuss sieht bei verschiedenen Stellen noch Erläuterungsbedarf, so bei der halben Stelle in E13 beim ZEF und den drei Stellen im Bereich der Anwendungsbetreuung (IT). Hier werden der Umfang und die Frage, ob die Stellen jetzt besetzt werden müssen oder nicht nach und nach besetzt werden könnten hinterfragt. Bei der Stelle des ZEF wird die Erforderlichkeit kritisch gesehen und gefragt, ob eine Befristung möglich sei bis zur Abwicklung der großen Projekte (Steitzhof, Outlet-Erweiterung).

 

Herr Kuhn erläutert, dass die Anwendungsbetreuung eine Pflichtaufgabe der Kommune sei, welche sie bereits seit August letzten Jahres wahrnehmen müsse. Derzeit seien ca. 2.200 Geräte in der Betreuung.

Herr Kuhn und Frau Dr. Bucher, Rechtsamt, führen aus, dass auch die halbe Stelle beim ZEF zwingend erforderlich sei, da es im Bereich des ZEF vermehrt Projekte gebe, welche eine enorm hohe rechtliche Komplexität aufweisen. Eine Befristung der Stelle sei nicht zielführend, da es sich nicht um spezielle und abschließende Projektbetreuung handele, sondern um immer wieder neu aufkommende Projekte mit umfangreicher rechtlicher Betreuung bzw. Bewertung. Ein Zusammenhang mit der Kollegin in Elternzeit und deren Rückkehr gebe es laut Frau Dr. Bucher nicht; Die Stelle sei unabhängig hiervon erforderlich.

Der Haupt- und Personalausschuss diskutiert zudem über das Anbringen eines kw-Vermerks an der Stelle des Klimaschutzmanagers. Hier sei man informiert worden, dass diese Stelle im Anschluss an die Förderung von den Stadtwerken übernommen würde. Damit sei es unschädlich, wenn die Stelle bei der Stadt selbst nicht unbefristet im Stellenplan sei, da dann eine Übernahme durch die Stadtwerke erfolgen könne.

 

Herr Kuhn informiert, dass ein kw-Vermerk (künftig wegfallend) bedeute, dass die Stelle nicht wiederbelebt werden dürfe, falls der Stelleninhaber z.B. nach einem halben Jahr die Verwaltung verlasse. Ein solcher Vermerk bedeute, dass die Stelle bei Freiwerden nicht wiederbesetzt werde und dann entfalle. Er regt an, eher eine Befristung bzw. Wegfall nach zwei Jahren Besetzung (Ende der Förderung) anzubringen.

 

Herr Klein, Jugendamt, ergänzt, dass die Stellen für die duale Erzieherausbildung einen reinen Systemwechsel darstellen.

 

Der Vorsitzende informiert, dass alle Stellen überprüft und erforderlich seien.

 

Ausschussmitglied Dettweiler, FWG-Fraktion, gibt an, dass die Fraktion dem Haushalts- sowie dem Stellenplan zustimmen werde.

 

Ausschussmitglied Benoit, AfD-Fraktion, regt an, Projekte (z.B. Kirchberg) zu verschieben. Sie werde dem Haushalts- sowie Stellenplan nicht zustimmen, da diese nicht im Sinne der Haushaltskonsolidierung seien. Beide enthalten aus Sicht von Ausschussmitglied Benoit Ansätze, die der Konsolidierung entgegenstehen.

 

Ausschussmitglied Dr. Pohlmann, GRÜNE, würde gerne auch in den Haushaltsansätzen den Klimaschutz eher abgebildet sehen, freut sich aber über die Stelle des Klimaschutzmanagers. Im Übrigen werde die Fraktion dem Haushalts- und Stellenplan zustimmen.

 

Die übrigen Fraktionen sehen den Haushaltsplan als unproblematisch, den Stellenplan jedoch als kritisch an.

 

Ausschussmitglied Düker weist auf das Problem hin, dass befristete Stellen am Ende der Laufzeit meist zwingend erforderlich seien und unbedingt entfristet werden sollten laut jeweiligem Fachamt.

 

Der Haupt- und Personalausschuss macht dem Stadtrat folgende


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

1

Enthaltung:

7

 

An der Abstimmung nahmen 14 Mitglieder teil.

 

 

Verteiler:

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20