Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der als Anlage beigefügte Entwurf der Satzung der Stadt Zweibrücken über den Kosten­ersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe und Dienstleistungen der Feuerwehr wird als Satzung beschlossen.


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Frau Dr. Bucher, Rechtsamt, erklärt auf Nachfrage von Ratsmitglied Herr Körner, FWG, dass es sich um eine allgemeine Regelung in § 3 Abs. 3 Satzung der Stadt Zweibrücken über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr handle, die in vielen vergleichbaren Kostensatzungen sei und die Zuständigkeit für die dort geregelte Entscheidung bei der Feuerwehr läge, es sei denn die Zustimmung des Oberbürgermeisters oder des Rates wäre erforderlich.

Der Stadtrat fasst     e i n s t i m m i g     folgenden


Abstimmungsergebnis:

Ja:

28

Nein:

0

Enthaltung:

0

An der Abstimmung nahmen 28 Mitglieder teil.

Verteiler:

30

37
10.2.1 - Weber