Beschluss: TOP ohne Abstimmung

Die Vorsitzende erteilt einen ausführlichen Sachstandsbericht und gibt eine Übersicht über die bisherigen vom Schulträger getroffenen Maßnahmen.

Digitalisierung ist nicht allein aufgrund der Corona-Situation wichtig, obwohl die letzten zwei Jahre gezeigt haben, dass der Einsatz von digitalen Lernmittel für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte unverzichtbar ist.

Dank dieser Lernmittel konnte Unterricht auch während Fernunterrichtsphasen in der Corona-Situation fortgeführt werden.

Digitalisierung ist über die aktuelle Situation hinaus vor dem Hintergrund eines zukunftsgerichteten Unterrichts notwendig.

Daher werden alle DigitalPakte von Beginn an stringent in allen Zweibrücker Schulen umgesetzt.

Die Vorsitzende dankt dem Schulverwaltungs- und Sportamt, dem Bauamt, der städtischen EDV, dem städtischen Digitalisierungsbeauftragten, den Schulgemeinschaften, dem Medienzentrum und den Stadträten für die wichtige Arbeit in der Umsetzung dieses Gemeinschaftsprojektes für eine zukunftsgerichtete Bildung an den Schulen.

Der Digitalpakt I, in Höhe von circa 2,4 Millionen, zum Auf- und Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen steht für das Infrastrukturprogramm im Rahmen des Digitalpakts bei dem unter anderem die Netzwerkverkabelung in den Schulen ertüchtigt wird. Dieser wird zu 90% gefördert und ist in Umsetzung.

Der Digitalpakt II „Sofortausstattungsprogramm“, in Höhe von circa 233.000€ (100%-Förderung), zur Beschaffung mobiler digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler wurde nach Bekanntgabe der Förderrichtlinie im Spätsommer 2020 umgehend umgesetzt. So konnten bis Jahresende 2020 550 Tablets aus dem Sofortausstattungsprogramm und 133 Tablets aus dem Nachtragshaushalt des Landes in die Schulen gebracht werden.  Seither werden die Geräte zum einen an die Schülerinnen und Schüler mit Bedarf verliehen zum anderen im Unterricht eingesetzt.

Der Verleih findet zurzeit nach Bedarf über die Schulleitungen statt.

Die Betreuung erfolgt über die Anwendungsbetreuung.

Der Digitalpakt III „Administration“, in Höhe von circa 210.000€ (Einmalzahlung, + jährliche Mittel circa 57.000€ IT-Support), steht im Zusammenhang mit der Administration und Anwendungsbetreuung in Schulen. Hierfür wurde ein Team in der städtischen EDV aufgebaut, welches seit August 2021 diese Aufgaben übernimmt.

Die Anträge auf Förderung wurden hierzu auch von der Stadtverwaltung bei den zuständigen Stellen gestellt.

Durch den Digitalpakt IV „Leihgeräte für Lehrkräfte” (in Höhe von circa 265.000€) wurde die Beschaffung und der Verleih von mobilen Lehrerendgeräten ermöglicht. Die Fördermittel dieses DigitalPakts wurden ebenfalls schnellstmöglich im Herbst 2021 abgerufen und das zügig Programm umzusetzen.

Insgesamt wurden nach einer Bedarfsabfrage für die Zweibrücker Lehrerinnen und Lehrer 396 iPads inklusive Schutzhüllen-Tastatur-Kombination und digitalen Stiften für Grundschulen, Allgemeinbildende Schulen und Berufsbildende Schule sowie 26 Laptops mit Taschen für den Bereich der Berufsbildende Schule inklusive Mobile-Device-Management-Lizenzen zwecks Fernwartung durch die Verwaltung bestellt und vor Weihnachten durch die städtische Anwendungsbetreuung eingerichtet und ausgeliefert.

Gefördert wird die Umsetzung des Digitalpakts vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Insgesamt erhält die Stadt Zweibrücken daher Förderungen von circa 2,9 Millionen Euro aus Digitalpakt I bis IV.

DigitalPakt I als 90% Förderung

DigitalPakt II und IV als 100%-Förderung beziehungsweise

DigitalPakt III als Einmalzahlung.

Weitere DigitalPakte werden politisch in Aussicht gestellt.

Gerade vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges wurden uns hier weitere Hilfen in Aussicht gestellt.

Die Vorsitzende führt aus, dass im Bericht des Digitalisierungsbeauftragten die Infrastrukturmaßnahme sowie die im Arbeitskreis DigitalPakt Schule und im Gremium Ausstattungsplanung (15. März) beratenen Ergebnisse zur Ausstattungsplanung für Präsentationsmedien dargestellt wird. Am 15. Juni wird mit den Schulgemeinschaften das Gremium Medienentwicklungsplanung tagen, um die Digitalisierung an den Zweibrücker Schulen weiter voranzubringen.

Ab 06.04.2022 werden die Elektroinstallationsarbeiten im Rahmen des DigitalPakts Schule in der BBS, Ignaz-Roth-Schule, im Stadtrat beraten. Mit der Umsetzung soll die digitale und technischen Infrastrukturen in den Lehr- und Lernräumlichkeiten errichtet beziehungsweise verbessert werden.

Im Anschluss daran erteilt sie dem Digitalisierungsbeauftragten Herrn Krebs das Wort.

Krebs führt anhand einer Präsentation den Ausschussmitgliedern die Planung substantiiert vor Augen. Herr Krebs erläutert den Stand und die Planung in den einzelnen Schulen bezüglich der Entwurfsplanung, der Ausführungsplanung, der Ausschreibung und der Bauarbeiten.

Er informiert, dass am morgigen Sitzung des Stadtrates die Vergabe der Berufsbildenden Schule Zweibrücken auf der Tagesordnung ist.

Anstehende Ausschreibungen mit anschließender Umsetzung betreffen beide Standorte der Herzog-Wolfgang-Realschule plus.

Die geplante Ausschreibung mit anschließender Umsetzung im zweiten Quartal betrifft das Hofenfels-Gymnasium.

Die geplante Ausschreibung mit anschließender Umsetzung im dritten Quartal betreffen die Grundschule Sechsmorgen, Grundschule Hilgardschule und Grundschule Pestalozzischule.

Herr Krebs erläutert ausführlich die Musterlösungen in den Klassensälen und die Überlegungen hierzu.

Die Stadt Zweibrücken hat sich zum Ziel gesetzt die zukunftsgerichtete Digitalisierung der Schulen nach pädagogischen und didaktischen Bedarfen vor mehreren Hintergründen zu realisieren:

-       sehr unterschiedliche Gerätelandschaften;

-       Ziel von Homogenität durch Musterlösungen zur besseren Betreuung zu schaffen;

-       den Grundprinzipien von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Umgang mit fiskalischen Mitteln zu folgen;

-       gemeinschaftliche Ermittlung der Anforderungen und Bedarfe.

Herr Krebs zeigt auch drei mögliche Szenarien auf, wie digitale Präsentationsmittel in den Klassensälen installiert werden können und zum Einsatz kommen können:

Szenario 1 TV Panel:

Ein TV Panel ist als Ergänzung zur analogen Tafel zu sehen. Das TV Panel wird rechts, hinter oder Links der Tafel installiert.

Mit dem TV Panel ist eine Spiegelung von Endgeräten über HDMI, Apple AirPlay, Mirroring usw. problemlos möglich.

Die Kosten für ein TV Panel betragen, abhängig von der Dimensionierung, ca. 1.200 €.

Szenario 2 Smartboard:

Ein Smartboard wird als Ersatz zur analogen Tafel angesehen. Das Smartboard wird zentral im Unterrichtsraum installiert.

Mit dem Smartboard ist eine Spiegelung von Endgeräten über HDMI, Apple AirPlay, Mirroring usw. problemlos möglich.

Die Kosten für ein Smartboard betragen, abhängig von der Dimensionierung, ca. 2.500 €.

Szenario 3 Beamer:

Ein Beamer wird als Ersatz/Ergänzung zur analogen Tafel angesehen.

Beamer-Lösungen finden vor allem Anwendung in großen Räumlichkeiten wie Aulen oder Festsälen.

Mit den Beamer ist eine Spiegelung von Endgeräten über HDMI, Apple AirPlay, Mirroring usw. problemlos möglich.

Ein großer Nachteil ist jedoch, dass die Beamer sehr teuer in der Anschaffung und auch in der Unterhaltung seien. Es sind extra Kabelwege notwendig, Deckenhalterungen müssen extra installiert werden, Kabelkanäle gezogen etc.

Die Kosten für ein Beamer betragen, abhängig von Dimensionierung, ca. 2.800 €.

Herr Krebs geht auch auf den Austausch und die Kommunikation zwischen Schulträger und Gremienarbeiten ein:

So werden und wurden unter anderem im Arbeitskreis DigitalPakt die Szenarien vorberaten und auch vorgestellt. Überdies findet im Gremium Ausstattungsplanung ein intensiver Austausch mit Erfahrungen der Schulgemeinschaft statt.

Ausschussmitglied Wendel frägt, ob ein Verbinden von eigenen Geräten mit dem WLAN in den Schulen möglich sei. Herr Krebs erläutert, dass dies auch mit der Bandbreite zusammenhängt, die Schulen haben die bestmögliche Anbindung und der Breitbandausbau wird weiter betrieben. Bezüglich der Strategie des „bring your own device“ informiert Herr Krebs, dass hier die Themen Datensicherheit und Haftung bei der Netzsicherheit zu beachten sind. Herr Krebs führt aus, dass er dem Leiter der Anwendungsbetreuung Thomas Wolf nicht vorgreifen möchte und diese Überlegungen mit ihm abgestimmt werden müssen

Ausschussmitglied Baser bittet um Information, was genau unter dem Begriff „Breitband“ zu verstehen sei.

Herr Krebs informiert, dass man unter Breitband 1000 mBit pro Sekunde Download und Upload synchron verstehe.

Die Vorsitzende ergänzt, dass die WLAN Access Points schon lange bestellt seien. Die Verkabelung vor Ort sei bereits erfolgt, aber es müsse gewartet werden, bis die Lieferung der Accesspoints erfolge.

Die Vorsitzende erläutert überdies, dass morgen im Stadtrat als Tagesordnungspunkte Ausbau der berufsbildenden Schule behandelt wird.

Ausschussmitglied Baser ist der Meinung, dass in den Sälen die Netzwerkdosenanzahl nicht ausreichend sei.

Herr Krebs erläutert, dass in einer Präsentation nur von den normalen Unterrichtsräumen die Rede sei, die PC-Räume hätten wesentlich mehr Netzwerkdosen, aber in den normalen Klassensälen plane man fünf Netzwerkdosen pro Saal.