Beschluss: TOP ohne Abstimmung

Die Vorsitzende stellt die aktuelle Situation dar und erläutert, dass die Verwaltung hier sehr schnell und vor allem sehr unbürokratisch versucht zu helfen.

Seit nun über einem Monat bestimmt der Krieg in der Ukraine unseren Alltag. Eine solche Situation war bis vor kurzem noch nicht vorstellbar.

Auch für die Kinder und jungen Menschen ist der Krieg in der Ukraine eine neue und furchtbare Erfahrung. Gerade jetzt brauchen Schülerinnen und Schüler Sensibilität und die Kompetenzen der Lehrkräfte, um sich damit altersangemessen, kritisch und emphatisch auseinanderzusetzen.

Das Pädagogische Landesinstitut hat hierzu eine Fülle von Materialien und Angeboten zusammengestellt, die eine Aufarbeitung der Themen „Krieg und Flucht“ im Unterricht ermöglicht.

Zudem stehen die Schulpsychologischen Beratungszentren beim Umgang mit psychischen Belastungen von Schülerinnen und Schülern zur Verfügung.

Die ukrainischen Kinder und Jugendliche werden unabhängig von ihrem derzeitigen Aufenthaltsstatus an den Zweibrücker Schulen aufgenommen.

Das Schulverwaltungs- und Sportamt berät hier Eltern und Schülerinnen und Schüler in Bezug auf Wahlmöglichkeiten und stellt umfassende Informationen zur Verfügung.

Grundschulen

Die Schulaufnahme erfolgt an der für den Wohnort zuständigen Grundschule im Schulbezirk. Wenn an dieser Grundschule keine Aufnahmekapazität mehr besteht, weil in allen Klassen die Klassenmesszahl erreicht ist, erfolgt eine Meldung der Schulleitung an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen (Prüfung räumlicher Kapazitäten, Bildung weiterer Klassen, …).

Weiterführende Schulen

Die Anmeldung kann an jeder Schule nach Wahl der Eltern erfolgen. Die Schulleitung entscheidet unter Beachtung des bisherigen Schulbesuchs im Rahmen der Aufnahmekapazität über die Aufnahme. Mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache stehen einer Aufnahme nicht entgegen. Bei der Aufnahme sind auch die bisherigen schulischen Leistungen im ukrainischen Schulsystem zu berücksichtigen.

Das Land hat hierzu Übersetzungshilfen und die Hotline „Beschulung ukrainischer Schülerinnen und Schüler“ bereitgestellt.

Bei Überschreitung der Aufnahmekapazität an einer Schule erfolgt eine Mitteilung an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, die unter Berücksichtigung der Gesamtsituation in der jeweiligen Region weitere Maßnahmen einleitet.

Förderschulen

 

Schülerinnen und Schüler, die in der Ukraine eine Förderschule besucht haben, können nach Wahl der Eltern eine Förderschule besuchen oder am inklusiven Unterricht teilnehmen. Die Entscheidung über die zu besuchende Förderschule trifft die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Förderschulen, bei denen Anträge zur Aufnahme in eine Förderschule gestellt werden, leiten diese an ihre zuständige Schulaufsicht zur Entscheidung weiter.

Teilnahme an der Ganztagsschule

Den aus der Ukraine geflüchteten Schülerinnen und Schülern ist während des laufenden Schuljahres die Teilnahme an der Ganztagsschule zu ermöglichen, sofern die Eltern beziehungsweise die Erziehungsberechtigten sie dafür anmelden.

Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen

Die ukrainischen Schülerinnen und Schüler können an Ganztagsangeboten teilnehmen, das heißt daher auch an dem gemeinschaftlichen Mittagessen.

Schülerbeförderung

Die von den Schulen aufgenommenen Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine erhalten eine Fahrberechtigungsbescheinigung des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar (VRN).

Dieses Dokument berechtigt Kinder und Jugendliche zur kostenlosen Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Verbundgebiet.

Die Fahrtberechtigungsbescheinigung wird von den Schulen ausgegeben und kann auch digital ausgefüllt werden. Das Dokument wurde den Schulen durch das Schulverwaltungs- und Sportamt übersandt.

Die Fahrtberechtigungsbescheinigung kann zunächst bis zum Ende des aktuellen Schuljahres, bis 31.07.2022, an die ukrainischen Schülerinnen und Schüler ausgestellt und von diesen verwendet werden.

Ziel war es dabei schnellstmöglich, den Schülerinnen und Schülern die Inanspruchnahme der Schülerbeförderung ohne Ausweisdokument zu ermöglichen.

Benötigte Lernmittel

Benötigte Lernmitteln im Schuljahr 2021/2022 für neue Schülerinnen und Schüler werden bei bekanntem Bedarf umgehend durch das Schulverwaltungs- und Sportamt bestellt.

Bei aus der Ukraine geflohenen Schülerinnen und Schülern kann von der Vorlage von Einkommensnachweisen für das aktuelle Schuljahr 2021/2022 abgesehen werden.

Weitere Informationen

Allen im Rathaus ist es wichtig von Anfang an das Ankommen in Deutschland – in Zweibrücken bestmöglich zu ermöglichen.

Daher wurde ein Informationsblatt „Ankommen in Zweibrücken Schritt für Schritt“ auf Deutsch und Ukrainisch entworfen. Dies ist auf der städtischen Homepage einsehbar.

Frau Beigeordnete Rauch erteilt den Schulgemeinschaften das Wort und bittet um Information über die Erfahrungen der Neuankömmlinge aus der Ukraine.

Ausschussmitglied Trier formiert, dass die Herzog-Wolfgang-Realschule plus bisher drei Kinder aufgenommen hat, die alle sehr gut Englisch sprechen und sehr engagiert sind. Die Kinder, so habe er festgestellt, wollen lernen. Vor allem aber erkenne er, dass die Menschen sehr dankbar seien.

Ausschussmitglied Baser frägt, wie viele Schülerinnen und Schüler insgesamt bisher aufgenommen wurden und wie die Zeitverschiebung in die Ukraine sei.

Die Vorsitzende erklärt, dass bisher nach den Unterlagen des Schulträgers, die allerdings aufgrund der validen Situation nicht tagesaktuell seien, 14 Schülerinnen und Schüler aufgenommen wurden. Die Zeitverschiebung ist 1 Stunde plus.

Die Vorsitzende erteilt Herrn Deller als Leiter des Schulverwaltungs-und Sportamts das Wort.

Herr Deller führt aus, dass die Aufnahme und die Erstbetreuung vor Ort im Schulverwaltungs-und Sportamt durch ihn geschehe. Das Schulverwaltungs-und Sportamt informiert, wie von der Vorsitzenden ausgeführt, in den oben genannten Themenbereichen.

Die von Herrn Trier geschilderte Dankbarkeit könne er nur unterstreichen. Die Menschen seien sehr freundlich und höflich, aber vor allem zutiefst dankbar, wenn Sie hier Hilfe erführen.

Ergänzend erläutert Herr Deller, dass bei Bedarf auch die Kinder entsprechend über Möglichkeiten des Sporttreibens in Zweibrücken informiert würden, da Sport eine internationale Sprache besäße und die Kinder so schnell neue Freundschaften knüpfen könnten.

Bezüglich der Schulbuchausleihe führte Herr Deller aus, dass die Lernmittel aktuell sehr schnell beschafft würden trotz der parallel dazu stattfindenden Planung der Schulbuchausleihe für das neue Schuljahr.

Überdies informiert Herr Deller, dass die Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine neben den Unterrichtszeiten an den Zweibrücker Schulen zweimal in der Woche jeweils 1 Stunde per Zoom aus der Ukraine weiterhin unterrichtet würden.