Die Vorsitzende gibt das Wort an Herrn Ehrmann vom Stadtbauamt.

 

Herr Ehrmann erläutert die weiteren Schritte im Bebauungsplanverfahren.

Der überarbeitete und ergänzte Entwurf liegt zur Einsichtnahme bereit. Die Unterlagen werden in der Folge auch auf der Internetseite der Stadt Zweibrücken veröffentlicht und zusätzlich zur Einsichtnahme im Bauamt ausgelegt.
Der Großteil der Änderungen ist redaktioneller Art. Der Wendehammer wurde überarbeitet, dass auch Versorgungsfahrzeuge einfahren können. Kurvenradien wurden angepasst.

 

Nach detaillierter Vorstellung durch Herrn Ehrmann ergeben sich im Ortsbeirat noch weitere Fragen zu den aktuellen Vorgaben zu erneuerbaren Energien. Die Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben – zusätzlich gibt das Bauamt an die Bauherren noch Merkblätter zum Thema „Nachhaltiges Bauen“. Allerdings ist das nicht Teil des Bebauungsplanverfahren sondern gehört zur Bauleitplanung.

Hinweise zu Starkregen und Sturzfluten wurden in dem Merkblatt neu aufgenommen.

 

Herr Ehrmann erläutert noch die weiteren Verfahrensschritte für das Gebiet. Ein Baubeginn für die Bauherren lässt sich allerdings nicht sagen.

 

Die Ortsbeiratsmitglieder nehmen die Informationen vom Stadtbauamt wohlwollend zur Kenntnis.