Beschluss: TOP ohne Abstimmung


Der Vorsitzende erklärt, dass eine Einwohnerfrage von Frau Regin eingegangen sei.

Er verliest diese in ihrem vollen Wortlaut:

„Frau Regin möchte wissen, wann und nach welchen Kriterien die Vergabe der Bauplätze oberhalb des Kirchbergs in Ixheim erfolgt und wann mit dem Baubeginn zu rechnen ist.“

Der Vorsitzende beantwortet die Einwohnerfrage wie folgt:

Nach Rücksprache mit dem Stadtbauamt kann ich Ihnen mitteilen, dass sich die

künftigen Wohnbaugrundstücke aller Wahrscheinlichkeit nach in Privatbesitz befinden und von den Privateigentümern verkauft werden. Im Zuge des Umlegungsverfahrens können der Stadt auch Grundstücke zugeteilt werden. Die Stadt Zweibrücken hat noch keine diesbezügliche Vergaberichtlinie verabschiedet. Sobald der Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes als städtische Satzung vom Stadtrat beschlossen sind, ist die Flächennutzungsplanänderung durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) in Neustadt zu genehmigen. Hierzu hat die SGD drei Monate Zeit. Nach Genehmigung der FNP-Änderung kann der Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung erst öffentlich bekannt gemacht werden und sind dann rechtkräftig. Ein Bebauungsplan setzt keine Grundstücke fest. Dies bleibt einem eigenständigen Verfahren, dem sog. Umlegungsverfahren, vorbehalten. Das Umlegungsverfahren kann zum Satzungsbeschluss eingeleitet werden. Im Zuge des Umlegungsverfahrens werden die öffentlichen Straßen- und Wegeflächen, öffentliche Grünflächen etc. sowie die privaten Grundstücke festgelegt und neu zugewiesen. Die öffentliche Erschließung mit insbesondere den Straßen, der Ver- und Entsorgung kann i.d.R. erst beginnen sobald die Umlegung rechtskräftig abgeschlossen ist. Im Anschluss an die erfolgte Herstellung der Erschließung können Bauanträge eingereicht und die neu parzellierten Grundstücke gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes bebaut werden. Hierzu ist angedacht, den „Starttermin“ für die Einreichung von Bauanträgen öffentlich bekannt zu machen. Da sowohl nach Satzungsbekanntmachung des Bebauungsplanes als auch im Umlegungsverfahren Rechtsmittel eingelegt werden können, ist eine Terminnennung aktuell leider noch nicht möglich.

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10 – Baqué