Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende weist den Ortsbeirat auf die vom Rechnungsprüfungsamt beanstandeten Beschlüsse der letzten Sitzung vom 5. September 2011 und die Anlage zur Einladung (zu TOP I/2) hin und bittet Herrn Wagner (Leiter der Stadtkämmerei) dem Beirat die Problematik näher zu bringen.

Herr Wagner erklärt, aufgrund der Doppik müssten die Vorgaben strenger eingehalten werden. Dies betreffe auch die Verwendung der freiwilligen Ausgabe in Form des Vorortbudgets. Aufgrund eines defizitären städtischen Haushaltes müsse die Stadt die Auflagen der ADD einhalten. Konsumtive Mittel würden im Hauhaltsplan als Aufwandsposition dargestellt, übersteigen grundsätzlich den Wert von 410,00 € nicht und seien nicht aktivierbar. Investive Mittel hingegen übersteigen den Wert von 410,00 € und werden aktiviert. Der Ortsbeirat solle sich bei den Fragen, wie das Vorortbudget in investive und konsumtive Mittel aufgeteilt werden solle und wem man  Mittel zur Verfügung stelle erneut Gedanken machen. Zu den investiven Mitteln führt er aus, diese werden dann genehmigt, wenn die durchzuführende Maßnahme unabweisbar sei. Dies müsse durch den Amtsleiter der Vorortverwaltung bestätigt werden. Verstoße man gegen Auflagen, werde ein Dienstvergehen begangen. Die Unterscheidung konsumtiver und investiver Mittel müsse gewahrt bleiben.

Er erinnert an die Vorstellungen von Oberbürgermeister Prof. Dr. Reichling bei der Einführung des  Vorortbudgets zu dessen Verwendung für kleinere Ortsverschönerungen, Jubiläumsgeschenke von Vereinen oder Privatpersonen oder auch Unterstützung von Vereinen. Außerdem sollten die Mittel nach Möglichkeit im laufenden Jahr ausgegeben und nicht angesammelt werden.

Zum Beschluss der letzten Sitzung dem Kindergarten zur Durchführung einer Beschattungsmaßnahme 2.500,00 € aus den investiven Mitteln zu spenden, erklärt er, es handle sich beim Empfänger um einen Dritten. Da kein Verwendungszweck mit Bindungsfrist beschlossen worden sei, seien diese Mittel nicht aktivierbar und würden Aufwand darstellen. Es handle sich somit um konsumtive Mittel.

Zudem sei der zweite Beschluss der letzten Sitzung, dem Förderverein der Grundschule Rimschweiler Mittel für vier neue Laptops zu spenden, beanstandet worden. Hier solle Etwas unterstützt werden, das grundsätzlich Sache der Stadt ist. Die Stadt und nicht der Förderverein müsse die Laptops anschaffen, diese inventarisieren und der Grundschule zur Verfügung stellen.

Er verweist auf die Anlage zur Einladung und empfiehlt dem Ortsbeirat die darin dargestellten Beschlüsse zu fassen.

Der Vorsitzende erklärt, die Unterscheidung der konsumtiven und investiven Mittel durch z.B. die Zweckbindung und Aktivierbarkeit seien dem Ortsbeirat bei der letzten Sitzung nicht klar gewesen.

Auf die Frage von Ortsbeiratsmitglied Reifenscheid, ob der Ortsbeirat im Falle der Anschaffung der Laptops entscheiden dürfe, dass diese bei der Grundschule Rimschweiler verwendet werden sollen, antwortet Herr Wagner, es bestünde aufgrund der Positionierung der Laptops im Haushalt beim der Stadt durchaus die Möglichkeit einer Verwendung an einer anderen Schule, wenn das Hauptamt dies veranlasse. Durch eine Anschaffung speziell für Rimschweiler nehme er aber an, dass dies nicht getan werde.

Ortsbeiratsmitglied Schantz gibt an, der Ortsbeirat habe sich bei den Beschlüssen viele Gedanken gemacht. Man sei davon ausgegangen, die Stadt habe derzeit nicht die entsprechenden Mittel und dachte man unterstütze sie hierdurch. Durch einen entsprechenden Antrag beim Schul- und Sportamt könnte sich der Ortsbeirat Mittel sparen. Er frage sich jedoch, ob die Stadt dem Antrag stattgeben würde.

Herr Wagner verweist diesbezüglich erneut auf das Problem, dass die Stadt kein Geld habe und die Maßnahme unabweisbar sein müsste. Da es vermutlich keine entsprechende Regelung im Lehrplan gebe, die eine solche Unabweisbarkeit begründe, sei eine Ablehnung wahrscheinlich.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Wagner für die Ausführungen und schließt den Tagesordnungspunkt, nachdem es keine weiteren Fragen gibt. 


 

 

 

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