Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Baas stellt sich kurz vor und präsentiert die Kernbefunde aus dem Berichtsjahr 2010. Er erläutert, dass es 41 Jugendämter in Rheinland-Pfalz gibt. Diese verteilen sich auf 36 Städte und Landkreise sowie 5 große kreisangehörige Städte.

Das Projekt nennt sich „Daten zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung und ausgewählte sozio- und infrastrukturelle Einflussfaktoren für das Jahr 2010“.

Herr Baas erläutert, dass das Stichwort Armut ein wesentlicher Effekt ist, der die Nachfrage entscheiden kann.

Das ISM-Projekt betreut das Projekt seit über 10 Jahren und verfügt über Vergleichszahlen eines Zeitraums von 9 Jahren.

Folgende Tabellen werden vorgestellt und erläutert:

  1. Steuerung der Jugendhilfe - Die Funktion der integrierten Berichtserstattung
  2. Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung, Tabelle Fallzahlen
  3. Entwicklung der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung pro 1000 Kinder- und Jugendlicher
  4. Hilfen zur Erziehung, Gesamttabelle
  5. Steuerung der Jugendhilfe und integrierte Berichterstattung
  6. Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung
  7. Veränderung der Altersgruppe 0-21 Jahre
  8. Eckwert ALG I je 1000 Personen
  9. Eckwert ALG II
  10. Tabelle Sozialgeldempfänger
  11. Entwicklung der Fallzahlen
  12. Entwicklung der Eckwerte der Hilfen zur Erziehung
  13. Ambulante Hilfen
  14. Stationäre Hilfen
  15. Vollzeitpflege
  16. Stationäre Hilfen
  17. Verteilung der Hilfen nach Segmenten
  18. Fallbelastung ASD
  19. Fallbelastung
  20. Fallbelastung wirtschaftliche Jugendhilfe
  21. Bremswirkung beim Ausgabenanstieg
  22. Bremswirkung beim Ausgabenanstieg trotz steigender Fallzahlen
  23. Bruttoausgaben für Hilfen zur Erziehung
  24. Entwicklung der Pro-Kopf-Ausgaben
  25. Pro-Kopf-Ausgaben 2005-2010
  26. Ausblick auf die weitere Entwicklung der Erziehungshilfen
  27. Ausbau Früher Hilfen – Veränderung der Fallzahlen der Hilfen zur Erziehung
  28. Familienunterstützende Hilfen als Ausfallbürge gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen

Herr Baas weist auf das Bundeskinderschutzgesetz hin, welches Anfang 2012 in Kraft tritt. Es gibt 2 Bundesländer (Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein) die Änderungen beantragt haben. Rheinland-Pfalz verfügt bereits über ein erfolgreiches Landeskinderschutzgesetz und die Erfahrungen, die hier gemacht wurden, sind laut Politik noch nicht in das Bundeskinderschutzgesetz eingeflossen. Beide Gesetze fördern vor allem die Frühen Hilfen. Frühe Hilfen bedeutet, dass man noch früher in Familien hineingeht. Dies ist nicht Kosten- und Fallzahlen neutral. Dies bedeutet, dass durch das Gesetz letztendlich mehr Fälle auf uns zugekommen sind.

Es gab keine Fragen an Herrn Baas.