Sitzung: 03.11.2011 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr Baas stellt sich kurz vor und präsentiert die Kernbefunde aus dem Berichtsjahr 2010. Er erläutert, dass es 41 Jugendämter in Rheinland-Pfalz gibt. Diese verteilen sich auf 36 Städte und Landkreise sowie 5 große kreisangehörige Städte.
Das Projekt nennt sich „Daten zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung und ausgewählte sozio- und infrastrukturelle Einflussfaktoren für das Jahr 2010“.
Herr Baas erläutert, dass das Stichwort Armut ein wesentlicher Effekt ist, der die Nachfrage entscheiden kann.
Das ISM-Projekt betreut das Projekt seit über 10 Jahren und verfügt über Vergleichszahlen eines Zeitraums von 9 Jahren.
Folgende Tabellen werden vorgestellt und erläutert:
- Steuerung der Jugendhilfe - Die Funktion der integrierten Berichtserstattung
- Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung, Tabelle Fallzahlen
- Entwicklung der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung pro 1000 Kinder- und Jugendlicher
- Hilfen zur Erziehung, Gesamttabelle
- Steuerung der Jugendhilfe und integrierte Berichterstattung
- Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung
- Veränderung der Altersgruppe 0-21 Jahre
- Eckwert ALG I je 1000 Personen
- Eckwert ALG II
- Tabelle Sozialgeldempfänger
- Entwicklung der Fallzahlen
- Entwicklung der Eckwerte der Hilfen zur Erziehung
- Ambulante Hilfen
- Stationäre Hilfen
- Vollzeitpflege
- Stationäre Hilfen
- Verteilung der Hilfen nach Segmenten
- Fallbelastung ASD
- Fallbelastung
- Fallbelastung wirtschaftliche Jugendhilfe
- Bremswirkung beim Ausgabenanstieg
- Bremswirkung beim Ausgabenanstieg trotz steigender Fallzahlen
- Bruttoausgaben für Hilfen zur Erziehung
- Entwicklung der Pro-Kopf-Ausgaben
- Pro-Kopf-Ausgaben 2005-2010
- Ausblick auf die weitere Entwicklung der Erziehungshilfen
- Ausbau Früher Hilfen – Veränderung der Fallzahlen der Hilfen zur Erziehung
- Familienunterstützende Hilfen als Ausfallbürge gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen
Herr Baas weist auf das Bundeskinderschutzgesetz hin, welches Anfang 2012 in Kraft tritt. Es gibt 2 Bundesländer (Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein) die Änderungen beantragt haben. Rheinland-Pfalz verfügt bereits über ein erfolgreiches Landeskinderschutzgesetz und die Erfahrungen, die hier gemacht wurden, sind laut Politik noch nicht in das Bundeskinderschutzgesetz eingeflossen. Beide Gesetze fördern vor allem die Frühen Hilfen. Frühe Hilfen bedeutet, dass man noch früher in Familien hineingeht. Dies ist nicht Kosten- und Fallzahlen neutral. Dies bedeutet, dass durch das Gesetz letztendlich mehr Fälle auf uns zugekommen sind.
Es gab keine Fragen an Herrn Baas.