Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt dem Jugendhilfeausschuss vor, der Erweiterung der Angebote des ambulanten und teilstationären Jugendhilfezentrums Zweibrücken (Träger: gem. Nardinihaus GmbH) zuzustimmen.


Der Vorsitzende begrüßt Frau Gerlich, päd. Gesamtleitung des Nardinihauses, Pirmasens.

 

Frau Gerlich erläutert, dass das Nardinihaus in Zweibrücken seit 1995 tätig ist. Ursprünglich bestand Bedarf im Bereich der Tagesgruppen, welche auch an weiteren Standorten weiterentwickelt wurden. Seit 12 Jahren befindet sich das ATJZ in der Canadasiedlung. Dort wurde das ehemalige Jugendzentrum renoviert. Dies hat den Vorteil, dass dort auch eine Turnhalle für die Freizeitgestaltung und Sportbetreuung der Kinder zur Verfügung steht.

Bis zum Jahr 2005 wurden 25 Plätze ausgebaut. Durch den verstärkten Bedarf für Kinder mit besonderen Problemlagen, wurde eine heilpädagogische Gruppe mit 6 Plätzen ins Leben gerufen. Die 31 vorhandenen Plätze sind nicht nur durch das Stadtjugendamt Zweibrücken belegt, sondern werden im paritätischen Wechsel auch vom Jugendamt des Kreises Südwestpfalz genutzt.

Durchschnittlich sind aus der Stadt Zweibrücken etwa 13-16 Kinder im ATJZ. Die durchschnittliche Verweildauer im Jahr 2010 lag bei 2,2 Jahren. Jedoch ist nicht allein die Verweildauer ausschlaggebend sondern auch die Problemkonstellation, die die Kinder mitbringen.

Seit einigen Jahren wird auch eine Nachbetreuung sowie sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistandsschaften angeboten.

Durch den Zuzug von Familien treten in den letzten Jahren immer wieder Problemfelder auf, bei denen die Mitarbeiter die Fallkonstellationen noch nicht einschätzen können.

In diesem Zusammenhang stellte Frau Gerlich die Angebotserweiterung vor:

-         Ambulantes Clearing (vgl. Vorlagennummer 51/0563/2011)

-         Soziale Gruppenarbeit (vgl. Vorlagennummer 51/0563/2011)

 

Herr Franzen bedankt sich bei Frau Gerlich für die Darstellung der zwei Ergänzungsmaßnahmen des ATJZ. Der Vorsitzende bittet um Rückfragen der Mitglieder.

 

Frau Heinz fragt  nach, wie schnell ein Kind in diese Gruppen aufgenommen werden könne?

Nach Aussage von Frau Gerlich erfolgt die Aufnahme immer über das Jugendamt. Die Eltern stellen beim Jugendamt einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung. Die Mitarbeiter des ASD entscheiden welche Hilfe aus dem Maßnahmenkatalog des KJHG die Richtige ist. Wenn dies ein Platz in einer Tagesgruppe betrifft kann ein Kind innerhalb von wenigen Wochen aufgenommen werden, in Ausnahmefällen können dies auch mehrere Monate sein.

 

Frau Krauskopf fragt, wie sich die Altersstruktur und die Verweildauer gestalten?

Laut Frau Gerlich können Kinder ab dem Schulalter bis zum 16. Lebensjahr aufgenommen werden, wobei der Altersschwerpunkt bei den Kindern zwischen 8-12 Jahren liegt.

Die Verweildauer im Jahr 2010 lag 2,2 Jahren

 

Herr Wilhelm ergänzt, dass das Angebot des ATJZ den Bedürfnissen angepasst wurde. Es gibt verschiedene Angebote innerhalb des ATJZ. Es gibt eine Angebotsform mit intensiver Elternarbeit sowie eine heilpädagogische Gruppe.

 

Frau Hollinger lobt die Zusammenarbeit seitens der Thomas-Mann-Schule mit dem ATJZ.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

0

Enthaltung:

0