Sitzung: 19.07.2022 Ortsbeirat Mittelbach
Beschluss: TOP ohne Abstimmung
Der Vorsitzende gibt das Wort an Herrn Mannschatz, UBZ.
Herr Mannschatz, UBZ erläutert den Bauzeitenplan. Geplant sei eine Bauzeit von 8 Wochen (davon 4 Wochen in der Schulzeit) ab KW 32 bis Ende September. Vorgesehen sei einen 1,50 m breiten geschotterten Streifen als Fußweg im Baustellenbereich abzusperren. Abgebakt werde auch der Bereich ab Richtung Haltestelle Altheimer Straße. Zudem sei gewährleistet, dass Rettungsfahrzeuge die Baustelle passieren könnten.
Zur Verkehrsführung gibt er an, zur Entschärfung von Engpasssituationen im Gegenverkehr im Bereich der Breitensteinstraße aus Richtung Hengstbach kommend, wurden 10 Ausweichbuchten geschaffen.
Zur Frage von Ortsvorsteher Dettweiler, inwieweit eine
Einbahnregelung im Bereich der Breitensteinstraße aus Richtung Hengstbach
kommend mit Abfahrt über den „Rückeweg“ durch den Wald möglich sei, erläutert
Herr Mannschatz, UBZ, dieser Waldweg sei geschottert, nicht städtisch und nicht
gesichert und befinde sich im Eigentum des Forstes. Aufgrund der Haftung gäbe
er den Weg nicht frei. Nach längerer Aussprache im Ortsbeirat wird eine
„Einbahnstraßen-Verkehrsregelung aus Richtung Hengstbach kommend mit Ausfahrt
durch den Wald über den sog. „Rückeweg“ dennoch fokussiert. Der Vorsitzende
gibt an die Thematik beim Oberbürgermeister in der nächsten Stadtratssitzung
anzusprechen.
Zur massiven Kostensteigerung im Rahmen des Ausbaus der Breitensteinstraße im Verhältnis zur Kostenschätzung führt Herr Mannschatz aus, die Kostenschätzung sei für Asphalt gewesen, zudem habe es massive Preissteigerungen bei den Materialien gegeben. Es folgt eine rege Diskussion im Ortsbeirat im Hinblick weiterer Straßenausbauten. Ortsvorsteher Dettweiler stellt klar, erst nach Ausbau der Breitensteinstraße ließe sich die Kostensituation tatsächlich darstellen.
Ortsbeiratsmitglied Holaus fragt an, ob das Auftragen einer Dünnschicht auf dem „sehr ausgeflickten“ Weg aus Richtung Hengstbach geplant sei. Herr Mannschatz, UBZ antwortet, dies werde nach Beendigung der Baustelle geprüft. Späterhin fungiere der Weg nur noch als Fußweg.
Nachfolgend gibt der Vorsitzende das Wort an die Vertreter des Schulamtes.
Zu der Thematik „Bustransport der Kinder“ erläutern die Herren Deller und Gries, Schulamt der Stadt Zweibrücken, ein kleinerer Bus, wie für die Wattweiler Kinder eingesetzt, sei ausgeschlossen. Die Schule sei Teil des ÖPNV Linienbündels und werde von deren Bussen bedient. Die Buslinien dürften daher nicht doppelt besetzt werden. Der Einsatz eines zusätzlichen Kleinbusses von der Ersatzhaltestelle in der Altheimer Straße zur Grundschule sei daher nicht möglich.
Verteiler:
UBZ
Amt 60
Amt 40