Sitzung: 22.11.2022 Sozialausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Ergänzung des SGB II- Bedarfs- und Leistungskatalog wird zugestimmt.
Der Vorsitzende führt in das Thema ein und übergibt dann das Wort an Herrn Edinger, Amtsleistung Amt für soziale Leistungen und seinen Mitarbeiter Herrn Lauer.
Herr Lauer erörtert im Folgenden die Änderungen und Anpassungen im Bedarfs- und Leistungskatalog anhand der vorliegenden Unterlagen.
Vom Ausschuss werden folgende Fragen gestellt:
Wie sollen die Bürger ohne Thermostat die Temperatur in den Wohnungen kontrollieren bzw. wie will die Stadt Zweibrücken dies kontrollieren?
- Bei der Berechnung werden vom Heizspiegel die „zu hoch“ Werte zugrunde gelegt. Den Bürgern wird außerdem vermittelt, dass gespart werden muss und es wird darauf vertraut, dass diese das auch selbst erkennen und umsetzten werden.
Die Stadtwerke haben, gemeinsam mit der GeWoBau, Informationen an die Bürger herausgegeben.
Wer entscheidet die Art der Berechnung?
- Die Entscheidung über die Angemessenheit der Unterkunftskosten unterliegt jeder Kommune selbst unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen und allgemeinen Rechtsprechung.
Bedarfe für Unterkunft und Heizung sind nach SGB II in angemessener Höhe zu berücksichtigen. Was ist mit SGBXII?
- Im SGB XII gibt es gleichlautende Regelungen.
Wer prüft bei Einzelfallentscheidungen, wenn diese möglich sind?
- Jeder Sachbearbeiter prüft im Einzelfall selbst. Die Bürger werden darauf hingewiesen, dass der Verbrauch über der Angemessenheitsgrenze liegt. Diesem wird die Gelegenheit gegeben sich zum Sachverhalt zu äußern.
Wenn die Gründe für die Überschreitung für uns nicht plausibel sind, wird der Bürger aufgefordert innerhalb einer bestimmten Frist sein Heizverhalten anzupassen oder die Kosten zu senken.
Wenn dies nicht der Fall ist, erfolgt nach Ablauf dieser Frist die Reduzierung auf die angemessenen Kosten.
Müssen die Bürger bei nicht angemessenen Unterkunfts-oder Heizkosten umziehen?
- Eine Möglichkeit die Kosten zu senken ist der Umzug in eine günstigere Wohnung.
Es erfolgt allerdings eine Wirtschaftlichkeitsprüfung. Bei einer nur geringfügigen Überschreitung wird ein Umzug regelmäßig nicht verlangt. Ein Wohnungswechsel ist die letzte Konsequenz, wenn die Kosten nicht angemessen sind.
Sind seitens der Stadt Informationsschreiben an die Bürger bzgl. Spar- Heiztipps geplant?
- Als Sozialleistungsträger ist es schwierig, da die Bürger sich evtl. bevormundet fühlen.
Da der größte lokale Energieversorger, die Stadtwerke, bereits Informationsschreiben an die Bürger verschickt hat, wird das Amt für soziale Leistungen dies nicht auch noch tun.
Allerdings wird bei persönlichen Gesprächen darauf hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 9 Mitglieder teil.