Beschluss: TOP ohne Abstimmung

Der Vorsitzende verweist auf den Antrag und informiert den Stadtrat darüber, dass die Verwaltung selbstverständlich an einer lückenlosen Aufklärung interessiert sei und aus diesem Grund das Gutachten des Büros Katzenbach sowie die Unterstützung von Herrn Rechtsanwalt Besenbruch hinzugezogen habe. Sollte der Stadtrat darüber hinaus mehrheitlich das Bedürfnis haben, gemeinsam den Sachverhalt aufzuarbeiten, stellt sich die Verwaltung dem nicht entgegen. Dennoch halte man es für angebracht, bezüglich der Frage, was die Kommission im Einzelnen tun solle und juristisch – bezogen auf das laufende Verfahren – überhaupt dürfe, der Zusammensetzung, etc. im Rahmen einer Ältestenratssitzung zu beraten.

Er bittet sodann Herrn Dettweiler um Ausführung des Antrages.

 

Ratsmitglied Dettweiler, FWG, führt den Antrag kurz aus und erläutert, dass man keine reine Akteneinsicht wolle, sondern aufgearbeitete Informationen durch die Fachleute der Verwaltung.

 

Die Fraktionen SPD und Grüne sprechen sich beide gegen eine solche Kommission aus, da fraglich sei, was genau die Ratsmitglieder über die Experten (u.a. des Büro Katzenbachs) hinaus herausfinden sollten. Zudem sei die damit gebundene Personalkapazität nicht zielführend, da man für das anstehende Verfahren und der damit verbundenen Aufklärungsarbeit sicherlich genug Personal benötige und dieses nicht anderweitig beschäftigen sollte. Die Kommission erscheine rein als Raum, um Frust über die Situation abzulassen.

 

Ratsmitglied Benoit, AfD, sieht beim Stadtrat kein Recht auf diesen Umfang der Kontrolle im Rahmen der GemO.

 

Frau Buchmann führt aus, dass sie die Aussage von Herrn Benoit bestätigen könne. Die Gemeindeordnung sehe kein Recht vor, dass auf kommunaler Ebene eine Art Untersuchungsausschuss gebildet werde. Dies bedeute, dass der Rat die Verwaltung nicht zu einer solchen Bildung zwingen könne.  Klar bestehe das Recht des Rates auf Bildung eines (reinen) Akteneinsichtsausschusses.

Dennoch sei die Verwaltung – wie es auch mit dem Oberbürgermeister abgestimmt sei – bereit, über ein reines Akteneinsichtsrecht im Rahmen einer Art Kommission zu sprechen, soweit das juristisch kein Problem für ein laufendes Verfahren ist (Rücksprache mit RA Besenbruch) und soweit ein solcher Wunsch überhaupt die Mehrheit im Rat fände.

 

Ratsmitglied Dr. Schüler sieht ein mögliches Problem einer solchen Kommission vor allem in der Frage, ob diese einem laufenden Verfahren entgegenstehe oder gar schaden könne.

 

Frau Dr. Bucher gibt auf erneute Rückfrage hin an, dass ein Akteneinsichtsausschuss möglich sei, ein Untersuchungsausschuss auf kommunaler Ebene nicht vorgesehen ist.

 

Ratsmitglied Dahler gibt an, die CDU-Fraktion könne den Antrag nachvollziehen, habe nur noch die Frage, in welcher Weise sich die FWG hierdurch neue Erkenntnisse erhoffe.

 

Die FWG-Fraktion zieht den Antrag zunächst zurück und stimmt einer Klärung der Frage zu, ob eine solche Kommission für das laufende Verfahren schädlich sei. Wenn dies nicht der Fall sei, stelle sie den Antrag zur Bildung erneut.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, dass man für diese Klärung Herrn Rechtsanwalt Besenbruch ggf. in den nächsten Ältestenrat einladen könne.

 

 


 

 

Verteiler:

60

30

10