Sitzung: 24.11.2011 Ortsbeirat Mittelbach
Ortsvorsteher Dettweiler begrüßt die Herren H. Heinrich (Wärme-Service Zweibrücken GmbH) sowie Morscher (Stadtbauamt) zu diesem Tagesordnungspunkt.
Der Vorsitzende informiert, nachdem das Umlegungsverfahren mittlerweile abgeschlossen sei, sollte die Erschließung des oben genannten Baugebietes schnellstmöglich in Angriff genommen werden.
In der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 27.09.2011 habe Ortsbeiratsmitglied Krönig die Prüfung alternativer Energieformen für das Baugebiet angeregt.
In diesem Zusammenhang erteilt er Herrn H. Heinrich das Wort.
Herr Heinrich berichtet, das Baugebiet „Auf Äckerchen“ umfasse ca. 50 Bauplätze.
Als alternative Energieform käme der Bau einer sogenannten „Nahwärmeinsel“ – d. h. Bau eines kleinen Heizwerkes – in Betracht.
Grundvoraussetzung hierfür wäre, dass sich möglichst jeder Grundstückseigentümer für diese Versorgungsform entscheide. Dies werde üblicherweise über einen sogenannten „Anschluss- und Benutzungszwang“ geregelt, welcher oftmals im Bebauungsplan festgeschrieben wäre.
Dies werde jedoch bezüglich des Baugebietes „Auf Äckerchen“ nicht geschehen.
Werde als Alternative zur klassischen Gasversorgung – welche noch viele Jahrzehnte garantiert werden könne – ein „Miniheizwerk“ gebaut, müsse hierfür ein kleines Grundstück zur Verfügung stehen.
Ortsvorsteher Dettweiler bemerkt, entscheidend sei die Aussage von Herrn Heinrich, dass der Bau einer „Nahwärmeinsel“ voraussetze, dass sich fast alle Grundstückseigentümer einer solchen Energieversorgung anschließen müssten.
Dies erachte er als „Hürde, welche kaum zu nehmen wäre“. Das Bestreben des Ortsbeirates wäre, dass die Grundstückseigentümer im Jahr 2013 ihre Bautätigkeiten aufnehmen könnten.
Sodann erteilt er Herrn Morscher das Wort.
Herr Morscher berichtet, bei Aufstellung des Bebauungsplanes wäre die Sinnhaftigkeit, hier ein Nahwärmekonzept zu erstellen, seitens der Verwaltung diskutiert worden.
Entsprechende Überlegungen seien allerdings nicht vertieft worden, da in den letzten Jahren große Fortschritte hinsichtlich alternativer Wärmekonzepte für Gebäude zu verzeichnen seien (z. B. „Passivhäuser“, welche ohne Heizung auskommen würden, Heizung mittels „Holzhackschnitzelpellets“, Photovoltaik oder Erdwärme- sowie Luftwärmepumpen). Somit sei auch keine Festschreibung im Bebauungsplan hinsichtlich der Nahwärmeversorgung erfolgt.
Auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre im Prinzip die Erstellung eines Nahwärmekonzeptes noch möglich, wobei die Nahwärmeversorgung -–seines Wissens – auch per Satzung festgeschrieben werden könnte.
Er erachte es jedoch als sinnvoll, zunächst das diesbezügliche Interesse der Grundstückseigentümer / Bauherren zu ermitteln. Die Errichtung eines kleinen Heizwerkes wäre – bezüglich Platzbedarf – in oben genanntem Baugebiet sicherlich möglich, zumal sich einige Grundstücke im Eigentum der Stadt Zweibrücken befinden würden.
Ortsbeiratsmitglied Molter erklärt, es sollten keine zeitlichen Verzögerungen hinsichtlich der Bebauung der Grundstücke aufgrund einer Bebauungsplanänderung oder ähnlichem geben.
Er sei der Auffassung, jeder Bauherr sollte diejenige Energievariante wählen können, die er für sich am geeignetsten erachte.
Ortsbeiratsmitglied Molter erkundigt sich, ob ein Anschlussgrad in Höhe von 50 % - d. h. 25 Grundstückseigentümer – für eine Energieversorgung mittels Nahwärme ausreichend wäre.
Herr Heinrich antwortet, es wäre mindestens ein Anschlussgrad in Höhe von 80 % erforderlich.
Hieran schließt sich eine kürzere Aussprache zwischen mehreren Ortsbeiratsmitgliedern, Ortsvorsteher Dettweiler, Herrn Heinrich sowie Herrn Morscher an.
Sodann bittet Ortsvorsteher Dettweiler Herrn Morscher um Informationen über die seitens der Verwaltung vorgesehene „Zeitschiene“ bezüglich der baulichen Entwicklung des oben genannten Gebietes.
Herr Morscher berichtet, nachdem der Bebauungsplan rechtskräftig und die Umlegung abgeschlossen sei, wären seitens der Verwaltung vorsorglich Mittel zur Erschließung des Gebietes in die Haushaltsplanung 2012 eingestellt worden. Die Problematik liege dabei jedoch im Bereich der personellen Kapazitäten beim Stadtbauamt, da in den nächsten Jahren mehrere Projekte betreut werden müssten.
Deshalb wären seitens der Verwaltung Überlegungen hinsichtlich alternativer Erschließungsformen angestellt worden.
So komme für das Baugebiet „Auf Äckerchen“ die Beauftragung eines externen Erschließungsträgers in Betracht. Der Vorteil dabei wäre, dass die Erschließung unabhängig von den personellen Kapazitäten beim Stadtbauamt erfolgen könnte. Ggf. wäre die Beauftragung des Erschließungsträgers seitens der Stadt Zweibrücken erforderlich. Letztendlich wäre dies allerdings von der Akzeptanz der Grundstückseigentümer abhängig, welche freiwillig einen Vertrag mit dem Erschließungsträger schließen müssten.
Anstatt der Zahlung von Erschließungsbeiträgen an die Stadt Zweibrücken (gem. Baugesetzbuch und Erschließungsbeitragssatzung) würden die Grundstückseigentümer einen Teil der Erschließungskosten an den Erschließungsträger zahlen.
Sollten sie zu dieser alternativen Variante nicht bereit sein, verbleibe lediglich die Möglichkeit, dass die Verwaltung die Erschließung durchführe.
Ortsbeiratsmitglied Sefrin erkundigt sich, ob das entsprechende Votum der Grundstückseigentümer einstimmig sein müsse.
Herr Morscher antwortet, im Prinzig wäre dies notwendig.
Möglicherweise wäre eine externe Erschließung kostengünstiger zu realisieren als eine Erschließung durch die Stadt Zweibrücken, wobei eine externe Erschließung in gleichartiger Qualität erfolgen müsse wie eine städtische Erschließung.
Nach Abschluss der Erschließung würden die Straßen auf die Stadt Zweibrücken übertragen; d. h. sie würden sodann dem öffentlichen Straßennetz angegliedert.
In der nächsten Woche werde sich der Bau- und Umweltausschuss grundsätzlich mit der Möglichkeit der externen Erschließung von Baugebieten befassen.
Hieran schließt sich eine längere Aussprache zwischen verschiedenen Ortsbeiratsmitgliedern, Ortsvorsteher Dettweiler und Herrn Morscher an, wobei Herr Morscher Detailfragen beantwortet.
Sodann dankt Ortsvorsteher Dettweiler den Herren Heinrich sowie Morscher für ihre Informationen.
Verteiler:
Amt 60/61 – 1 x
Amt 60/66 – 1 x
Amt 81 – 1 x