Sitzung: 04.07.2024 Ortsbeirat Oberauerbach
Ortsvorsteherin Katja Krug-Abdessalem verpflichtet die am 09.06.2024 neu gewählten Ortsbeiratsmitglieder. Hierzu weist sie, gem. § 30 II GemO, auf die Verpflichtung vor Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch Handschlag auf gewissenhafte Erfüllung der Pflichten hin.
Die Ortsvorsteherin weist die Ortsbeiratsmitglieder auf folgende Rechte und Pflichten hin:
§ 30 Abs. 4 GemO: Antragsrecht
§ 20 GemO: Schweigepflicht
§ 21 GemO: Treuepflicht
§ 22 GemO: Sonderinteresse
Näheres können die Ortsbeiratsmitglieder in dem, zu Beginn, ausgeteilten Beiblatt nachlesen.
Im Anschluss daran verpflichtet die Ortsvorsteherin die anwesenden Ortsbeiratsmitglieder per Handschlag.