Ortsvorsteherin Katja Krug-Abdessalem verpflichtet die am 09.06.2024 neu gewählten Ortsbeiratsmitglieder. Hierzu weist sie, gem. § 30 II GemO, auf die Verpflichtung vor Amtsantritt in öffentlicher Sitzung durch Handschlag auf gewissenhafte Erfüllung der Pflichten hin.

Die Ortsvorsteherin weist die Ortsbeiratsmitglieder auf folgende Rechte und Pflichten hin:

§ 30 Abs. 4 GemO: Antragsrecht

§ 20 GemO: Schweigepflicht

§ 21 GemO: Treuepflicht

§ 22 GemO: Sonderinteresse

Näheres können die Ortsbeiratsmitglieder in dem, zu Beginn, ausgeteilten Beiblatt nachlesen.

Im Anschluss daran verpflichtet die Ortsvorsteherin die anwesenden Ortsbeiratsmitglieder per Handschlag.