Ortsvorsteher Körner begrüßt das neu gewählte Ortsbeiratsmitglied Nico Heilmann und verliest die gesetzlichen Bestimmungen der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung (GemO):

§ 20 (Schweigepflicht)

§ 21 (Treuepflicht)

§ 22 (Sonderinteresse)

Das Informationsblatt hierzu wird an Herrn Heilmann ausgehändigt.

Anschließend verpflichtet er Ortsbeiratsmitglied Nico Heilmann per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.

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Amt 10