Sitzung: 22.01.2025 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Im Vollzug des § 37 LStrG wird ein Teilstück der Schillerstraße (Teilfläche des Flurst. Nr. 2015/6, Gem. Zweibrücken) und ein Verbindungsweg zwischen der Schulstraße und Schillerstraße (Flurst. Nrn. 756/26 u. 786, Gem. Bubenhausen-Ernstweiler) eingezogen. Die Einziehung bezieht sich auf alle Verkehrsarten.
Die öffentliche Bekanntmachung der Einziehungsverfügung wird unmittelbar nach dem Beschluss erfolgen.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.
Ohne Aussprache fasst der Stadtrat e i n s t i m m i g folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
34 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 34 Mitglieder teil.
Zum Zeitpunkt der Abstimmung befand sich Ratsmitglied Schmidt, AfD, nicht im Sitzungsraum.
Verteiler:
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60