Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Im Vollzug des § 37 LStrG wird ein Teilstück der Schillerstraße (Teilfläche des Flurst. Nr. 2015/6, Gem. Zweibrücken) und ein Verbindungsweg zwischen der Schulstraße und Schillerstraße (Flurst. Nrn. 756/26 u. 786, Gem. Bubenhausen-Ernstweiler) eingezogen. Die Einziehung bezieht sich auf alle Verkehrsarten.

Die öffentliche Bekanntmachung der Einziehungsverfügung wird unmittelbar nach dem Beschluss erfolgen.


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage.

Ohne Aussprache fasst der Stadtrat  e i n s t i m m i g  folgenden


Abstimmungsergebnis:

Ja:

34

Nein:

0

Enthaltung:

0

An der Abstimmung nahmen 34 Mitglieder teil.

Zum Zeitpunkt der Abstimmung befand sich Ratsmitglied Schmidt, AfD, nicht im Sitzungsraum.

Verteiler:

30

60