Beschluss: in Ausschuss verwiesen

Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und gibt das Wort an Ratsmitglied Lang, GRÜNE.

Ratsmitglied Lang, GRÜNE, macht Ausführungen zum Antrag der GRÜNE.

Ratsmitglied Watson, FDP, begrüße den Antrag, den die SPD bereits im Jahr 2019 gestellt habe.

Ratsmitglied Baumann, SPD, erinnert ebenfalls an den bereits gestellten Antrag der

SPD-Fraktion im Jahr 2019 für eine Jugendkonferenz. Man habe sich mehr Werbung an den Schulen gewünscht, in dem man z.B. die Schulen dazu aufgefordert hätte, Jugendliche zu melden oder direkt Schülersprecher/innen oder auch weitere Vertreter/innen der Jugendorganisation der Stadt anzuschreiben. Da es bisher nur eine Sitzung der Jugendkonferenz gegeben habe, sehe man den Antrag in Gänze nicht umgesetzt. Es stelle sich die Frage, woher die erforderlichen Ressourcen kommen sollen, welche bei einem ähnlichen Konzept, nicht vorhanden waren.

Sie schlägt vor, den Antrag in den Jugendhilfeausschuss zu verweisen.

Ratsmitglied Keuchel, AfD, werde dem Antrag nicht zustimmen, da die Jungend bereits ab

14 Jahren in eine Jugendorganisation eintreten könne oder ab 16 Jahren direkt einer Partei beitreten können.

Ratsmitglied Dahler, CDU, schließt sich dem Vorschlag der SPD an und verweist auf den Jugendhilfeausschuss.

Ratsmitglied Nikolaus, SPD, äußerte zum Antrag seine Bedenken dahingehend, dass an den Schulen nicht nur Zweibrücker Schüler vertreten seien. Für ein Zweibrücker Jugendparlament dürfen dann nur Zweibrücker/innen kandidieren, was wiederum bedeuten würde, dass der Verwaltungsaufwand der Schulen immens wäre.

Mit folgendem Abstimmungsergebnis wird der Antrag in den Jugendhilfeausschuss verwiesen:

Abstimmungsergebnis:

Ja:

32

Nein:

0

Enthaltung:

3

An der Abstimmung nahmen 35 Mitglieder teil.


Verteiler:

10- Akte Anträge

51-Jugendhilfeausschuss