Sitzung: 22.01.2025 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt gemäß § 53a Abs. 5 GemO, dass von einer öffentlichen Ausschreibung der Stelle des Bürgermeisters abgesehen wird.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und gibt das Wort an Ratsmitglied Dahler, CDU.
Ratsmitglied Dahler, CDU, begründet den Antrag der CDU-Fraktion dahingehend, dass es bereits in den Fraktionen Kandidatenvorschläge gäbe. Man solle sich dazu bekennen und die Kandidaten benennen, um unnötige Kosten bei einer Ausschreibung zu verhindern. Zudem werde man keinen geeigneten externen Kandidaten für den Posten des Bürgermeisters finden, der sich mit der Zweibrücker Politik so gut auskenne. Die CDU-Fraktion werde Herrn Christian Gauf als Kandidaten vorschlagen und bittet um Unterstützung des Antrags.
Ratsmitglied Moulin, SPD, verweist auf den § 53 a GemO und ist der Meinung, dass auf einen Verzicht der öffentlichen Ausschreibung gut begründet sein müsse. Er habe keinen guten Grund in den Ausführungen der CDU-Fraktion erkennen können und werde dem Antrag nicht zustimmen.
Ratsmitglied Dr. Pohlmann, GRÜNE, sieht keine Notwendigkeit sofort Kandidaten zu benennen und werde dem Antrag ebenfalls nicht zustimmen.
Ratsmitglied Watson, FDP, stellt klar, dass die FDP als freie Demokraten für den Wettbewerb seien und sie dem Antrag auch nicht zustimmen werden.
Im Anschluss fasst der Stadtrat folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
12 |
Nein: |
14 |
Enthaltung: |
8 |
An der Abstimmung nahmen 34 Mitglieder teil.
Der Vorsitzende erklärt, nachdem der Antrag abgelehnt wurde, bedürfe es einer öffentlichen Ausschreibung, welche die Verwaltung vorbereitet habe.
Mehrere Fraktionen äußern den Wunsch, den Text in den Fraktionen sichten zu können.
Der Vorsitzende schlägt vor, eine Zusatzsitzung einzuberufen, da sonst der geplante Termin am
19. März 2025 für die Wahl verlegt werden müsse.
Mehrere Fraktionen sehen keinen Bedarf einer Zusatzsitzung und möchten den Text und die Ausschreibungsorgane erst im Stadtrat am 19. Februar beschließen.
Frau Buchmann, Hauptamt, ergänzt, dass bei einer öffentlichen Ausschreibung gewisse Veröffentlichungsorgane bedient werden müssen und eine Vorlaufzeit von über einer Woche benötigt werde. Daher müsse der 19. März 2025 als Wahlsitzung, im Falle eines Beschlusses des Textes am 19. Februar, verschoben werden.
Mehrere Fraktionen sehen kein Problem in einer Verschiebung des Sitzungstermins.
Verteiler:
10.1
10-Akte Anträge