Sitzung: 07.07.2025 Ortsbeirat Oberauerbach
Beschluss:
Die Vorsitzende verliest folgende Stellungnahme des UBZ:
„Anfrage Bau eines Regenrückhaltebeckens.
In der Anfrage ist das NBG Lina-Staab-Straße nicht näher definiert. Aufgrund
des Bezugs zum Seilbach nehmen wir an, dass es sich um die Regenwasserableitung
und Regenwasserrückhaltung des Gebietes Lina-Staab-Straße handelt. Die
Erschließung erfolgte 1999/2000. Das Regenwasser aus dem NBG Lina-Staab-Straße
wird zu etwa 2/3 Richtung Süden über die Kantstraße abgeführt, das nördliche
1/3 über die Contwigerstraße und Privatgelände verrohrt in den Seilbach. Für
den größeren Südteil wurde vor einigen Jahren im Klingeltal direkt oberhalb der
Bebauung Kantstraße ein Regenrückhaltebecken hergestellt. Für den nördlichen
kleinen Bereich ist seitens UBZ kein RRB vorgesehen und am gegebenen
Einleitungsstandort in den Seilbach wegen der örtlichen Situation und fehlender
Grundstücksverfügbarkeit kaum umsetzbar. Etwaige frühere Planungen über ein RRB
im Bereich Seilbach sind uns nicht bekannt.“
Hier stellt sich die Frage, ob es zu diesem Thema noch die Niederschrift der Ortsbeiratssitzung Oberauerbach aus den Jahren 1999/2000 gibt, da dies Thema in einer damaligen Ortsbeiratssitzung war. Frau Witt wird nachschauen, ob hierzu noch eine Niederschrift im Archiv vorhanden ist. Ortsbeiratsmitglied Lanzrath schaut ebenfalls nach, ob das Protokoll in Oberauerbach noch vorhanden ist.
Ortsbeiratsmitglied Büffel merkt an, dass Oberflächenwasser in Oberauerbach generell kanalisiert ist alle Einwohner Gebühren für Oberflächenwasser zahlen. Somit wird das Oberflächenwasser in einen Regenwasserkanal abgeleitet. Hier stellt er die Frage, wohin dieses Wasser fließt und ob es dort nicht auch ein Regenrückhaltebecken gibt.
Laut zweier Ortsbeiratsmitglieder laufen die Rohre für dieses Oberflächenwasser den Bach. Bezahlt wird dafür, dass das Oberflächenwasser von den Grundstücken in den öffentlichen Raum abgeleitet wird. Das Wasser wird nicht extra in einem Regenrückhaltebecken aufgefangen. Dieses Regenrückhaltebecken wird erst in Anspruch genommen, wenn das Wasser, dass in den Bach geleitet wird, zu viel wird.
Die Vorsitzende bittet darum, dass wenn es neue Informationen zu dem Protokoll und zu der damaligen Erschließung gibt, diese an die Vorsitzende weitergeleitet werden.
Ortsbeiratsmitglied Büffel fragt daraufhin an, wieso in Oberauerbach eine Anschlusspflicht des Regenwasserkanals besteht. Dies ist kommunalen Bebauungsplan geregelt. Hier stellt sich für Ortsbeiratsmitglied Büffel die Frage, warum man es nicht erlaubt, auf seinem Grundstück eine Versickerungsgrube zu bauen und somit auch den Wasserstand von dem Bach im Hochwasserfall zu verringern. Herr Büffel würde hierzu gerne eine Anfrage an den UBZ stellen.
Verteiler:
UBZ
10 - Witt
