Ortsvorsteherin Seibert informiert, der Rückbau des Wohngebäudes mit Anbau sei erledigt.

Im Bereich Tankstelle/Werkstattschuppen würden derzeit Sanierungsarbeiten, d. h. Erdar­beiten – samt Entnahme und Untersuchung von Bodenproben – durchgeführt (inklusive Ausbau der unterirdischen Lagertanks).

Es sei davon auszugehen, dass oben genannte Arbeiten voraussichtlich bis Ende August 2013 weitestgehend abgeschlossen sein werden.

Sodann spricht die Vorsitzende die Thematik der Anschlussnutzung an, wobei sie auf die jedem Ortsbeiratsmitglied mit der Einladung zur heutigen Sitzung übersandte Vorlage von Frau Kraft (Stabstelle Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung) verweist, welche der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt ist.

Frau Kraft (Stabstelle Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung) sei – in Zusammen­arbeit mit Herrn Ehrmann (Stadtbauamt - Abt. Stadtplanung) – beauftragt zu prüfen, welche Vermarktungsmöglichkeiten hinsichtlich des oben genannten Geländes bestehen.

Darüber hinaus würden auch erste Kontaktaufnahmen mit möglichen Interessenten er­folgen.

Unter Bezugnahme auf die oben genannte Vorlage berichtet die Vorsitzende, die vor­han­dene Grundstücksfläche sei für die Ansiedlung eines Nahversorgermarktes aus­reichend.

Hinsichtlich dieser Nutzungsmöglichkeit hätten sich bislang zwei Interessenten bei der Verwaltung gemeldet.

Die Nutzungsalternative (Seniorenwohnform „Betreutes Wohnen“) werde derzeit prinzi­piell nachgefragt, was allerdings nur für stadtnahe Gebiete gelte, die unter anderem den Vorteil einer fußläufigen Erreichbarkeit des Zentrums mit Gastronomie, Geschäften und kultu­rellen Einrichtungen etc. bieten würden.

Außerdem würden die Kosten für den Neubau entsprechender Wohnflächen mit
11,00 € - 12,00 €/m² deutlich über den ortsüblichen Mieten von 5,00 € - 6,00 €/m² liegen, so dass eine Finanzierung kaum rentierlich erscheine.

Bei einer weiteren Nutzungsalternative „Wohnungsbau“ sei lediglich der Bereich des „investiven Wohnungsbaues“ untersucht worden, wobei festgestellt worden wäre, dass der Mietwohnungsmarkt in Zweibrücken gedeckt sei.

Für den Bau höherwertiger Eigentumswohnungen sei die Lage an der stark befahrenen Vogesenstraße ungünstig.

Ortsvorsteherin Seibert bemerkt, der private Wohnungsbau (d. h. Eigenheimbau) sei jedoch in der Vorlage nicht berücksichtigt. Diese Möglichkeit (Verkauf des Geländes an Privatpersonen) sollte seitens des Stadtbauamtes – ggf. in Zusammenarbeit mit der Stabstelle Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung – ebenfalls untersucht werden.

Hieran schließt sich eine längere Aussprache an, wobei die Ortsbeiratsmitglieder Feß so­wie Vogelgesang im Hinblick auf eine Wohnbebauung die Lärmbelästigungen aufgrund des nahe gelegenen Sportplatzes bzw. des hohen Verkehrsaufkommens in der Vogesen­straße als problematisch erachten.


Ortsbeiratsmitglied Vogelgesang erklärt, eventuell käme auf dem ehemaligen Gelände Mazurkiewicz die Errichtung eines Gebäudes (in einfachster Ausführung) in Betracht, welches seitens der Rimschweiler Bürger in verschiedenster Form genutzt werden könnte (z. B. Verlagerung des „Bürgerstübchens“ – derzeit im Gemeindehaus, Versammlungs­raum anlässlich Vorträgen etc.).

Ortsvorsteherin Seibert weist darauf hin, dass für diese Zwecke in Rimschweiler bereits einige städtische Gebäude vorhanden wären (z. B. Gemeindehaus, altes Feuerwehrgebäude sowie Turnhalle), so dass sie eine städtische Neubaumaßnahme als nicht realisierbar erachte.

Ortsbeiratsmitglied Nunold spricht die künftige Verwendung des alten Feuerwehrgebäudes an, wobei er sich frage, ob dieses eventuell zurückgebaut und das Grundstück in das ehemalige Gelände Mazurkiewicz integriert werden könnte.

Die Vorsitzende antwortet, zwar sei das Gebäude erhaltenswert – es stehe jedoch nicht unter Denkmalschutz.

Diesbezüglich werde sie im nichtöffentlichen Teil der Sitzung weitere Ausführungen machen.

Der Ortsbeirat kommt überein, dass sich die Verwaltung erneut mit der Thematik der Anschlussnutzung befassen und die Vorschläge aus der heutigen Sitzung dabei berück­sichtigen sollte.


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WiFö – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x