Ortsvorsteherin Seibert berichtet, die am Asphaltbelag des Radweges durch Baumwurzeln verursachten Schäden seien mittlerweile seitens des UBZ behoben worden, dem auch dies­bezügliche Kontrollen (zwecks Gewährleistung der Verkehrssicherheit) obliegen würden.

Baumfällungen seien hier allerdings nicht vorgesehen.

 

Sodann spricht die Vorsitzende den in Kürze stattfindenden Kerweumzug an, dessen Durchführung zu keinem Zeitpunkt in Frage gestanden habe. Allerdings seien in diesem Zusammenhang umfangreiche organisatorische Maßnahmen (z. B. Straßensperrungen etc.) erforderlich.

Aufgrund eines Beschlusses des Stadtvorstandes wäre sichergestellt, dass das städtische Kultur- und Verkehrsamt erneut als Veranstalter fungiere, da der Kerweumzug als „kulturelles Brauchtum“ angesehen werde.

 

Ortsbeiratsmitglied Bastian dankt sowohl der Verwaltung als auch Ortsvorsteherin Seibert für deren Engagement in o. g. Angelegenheit.

 

Hinsichtlich der seitens des Ortsbeirates in der letzten Sitzung am 3.7.2013 angeregten Beschriftungsänderung der Autobahnbeschilderung in Höhe der Abfahrt Ixheim informiert die Vorsitzende, laut Stellungnahme von Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßen­verkehrsangelegenheiten) werde die Thematik der Ausschilderung bezüglich der Städte Straßbourg und Bitche über Rimschweiler seit Jahren immer wieder angesprochen. Zuletzt sei hier eine Anfrage an den Landesbetrieb Mobilität (LBM) im Rahmen des Arbeitskrei­ses Verkehrssicherheit im Jahr 2011 gestellt worden. Auch hier sei angefragt worden, ob die Beschilderung auf der Autobahn BAB 8 geändert werden könne, dass die Wegweisung über die L 700 Richtung Frankreich ausgewiesen werde, oder zumindest dass die Beschil­derung nach der Autobahnabfahrt auf dem Wegweiser auf der B 424 nicht über Rimsch­weiler, sondern über die Stadt nach Frankreich verweisen könnte, oder man die Wegwei­sung nach Bitche/Frankreich nicht ganz weglassen könne.

Dies wäre seitens des LBM abgelehnt worden, da dies nun mal einerseits die kürzeste Ver­bindung nach Frankreich sei und dies im Straßennetz bzw. der Wegweisung auch ent­sprechend so ausgewiesen werden müsse. Weiterhin sei auch die Ausweisung über die Bundesstraße B 424 in der Straßenkategorie vorrangiger gegenüber der der Landesstraße L 700. Dennoch werde Frankreich natürlich auch dort ausgewiesen.

 

Bezüglich der angeregten Ausleuchtung des Brückenbereiches in der Vogesenstraße (ne­ben Spielplatz) habe Herr Lambing (Stadtwerke) mitgeteilt, dass er diese nicht für sinnvoll erachte, da die fußläufige Verbindung zur Vogesenstraße auch vollständig unbeleuchtet sei.

 

Ortsbeiratsmitglied Bastian schätzt die hier bestehende Unfallgefahr – insbesondere während der Rimschweiler Kerwe – als hoch ein.

 

Sodann verliest die Vorsitzende auszugsweise eine Stellungnahme von Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) bezüglich Beschilderung der Einmündungsbereiche zum Radweg bzw. Aufstellung von Verkehrsspiegeln (in Höhe des neuen Feuerwehrgebäudes sowie am ehemaligen Bahnhof).

Gemäß der Grundregel des § 1 StVO erfordere die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Wer am Verkehr teilnehme, habe sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, ge­fährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt werde.

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen seien nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten wäre.

Es sei weder verkehrsrechtlich üblich, noch notwendig, bei einem wie in Rimschweiler gelegenen Geh-/Radweg an den Zuwegungen von oder zu der Fahrbahn Hinweisschilder oder Gefahrenzeichen aufzustellen, ebenso wenig Verkehrsspiegel, insbesondere da letztere Verzerren und somit der tatsächliche Abstand eines Fahrzeugs oder Fahrrades ganz anders sei als im Spiegel wiedergegeben werde. Hierdurch würde eher noch eine Gefahr geschaffen werden.

 

Bezüglich der auf dem städtischen Gelände vor der Gaststätte „Zum Hasenheim“ vorhan­denen Löcher informiert die Vorsitzende, Herr Frenkle (Stadtbauamt – Abt. Tiefbau/Sach­gebiet Straßenbau) habe Herrn Mannschatz (UBZ) gebeten, oben genannte Fläche im Rahmen der Straßenunterhaltung instand setzen zu lassen.

Die Löcher würden innerhalb der nächsten 2 Wochen verfüllt.

 

 

 

 


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