Ein Bürger spricht die Erschließung des künftigen Neubaugebietes RI 17 „Neugarten­ahnung“ an, wobei er sich erkundigt, ob schon Aussagen über die auf die Grundstücks­eigentümer entfallenden Kosten („Anliegerkosten“) möglich seien.

 

 

Die Vorsitzende antwortet, diesbezügliche Aussagen wären erst zu einem späteren Zeit­punkt möglich. Die künftigen Baugrundstücke wären derzeit noch nicht vermessen. Außer­dem stehe das Umlegungsverfahren noch aus.

 

 

Herr Jürgen Heidenreich äußert Unverständnis darüber, dass die Sanierungsmaßnahme der B 424 unter Vollsperrung erfolgen werde. Von kompetenter Seite habe er erfahren, dass hier keine Vollsperrung notwendig sei, sondern dass durchaus auch eine halbseitige Sper­rung möglich wäre. Die Begründung des Leiters des Landesbetriebs Mobilität (LBM), Herrn Lutz, für eine Vollsperrung (nicht ausreichende Fahrbahnbreite) sei nicht zutreffend. Die Vollsperrung erfolge offensichtlich lediglich aus Kostengründen.

 

Ortsvorsteherin Seibert rät Herrn Heidenreich, ggf. ein entsprechendes Beschwerdeschrei­ben an den LBM zu senden.

Sie verweist darauf, dass die Zuständigkeit für die Straßenbaumaßnahme ausschließlich beim LBM liege, wobei dieser völlig selbstständig über Fragen der Bauausführung ent­scheiden könne.

 

 

Ein Einwohner weist auf eine auf der Fahrbahn der Vogesenstraße befindliche größere Metallplatte (Nähe Neubau Feuerwehrhaus) hin, welche im Zusammenhang mit der Ver­legung von Anschlüssen für das neue Feuerwehrhaus hier erforderlich gewesen wäre. Nachdem diese Arbeiten nunmehr abgeschlossen seien, sollte die Metallplatte – insbe­sondere wegen nächtlicher Geräuschbelästigungen der Anwohner – möglichst umgehend wieder entfernt werden.

 

Die Vorsitzende erklärt, eventuell wären oben genannte Arbeiten derzeit noch nicht voll­ständig beendet. Sie werde sich diesbezüglich bei der Verwaltung (Stadtbauamt – Abt. Hochbau/Bauordnung) erkundigen.

 

 

Frau Gabriele Nowak spricht die Unterschriftensammlung von Rimschweiler Bürgern im Zusammenhang mit dem geplanten Baugebiet „Neugartenahnung“ an.

Nachdem die Unterschriftenlisten bereits vor geraumer Zeit der Verwaltung (Stadtbauamt) übergeben worden seien, stehe eine entsprechende Antwort nach wie vor aus.

 

Ortsvorsteherin Seibert erklärt, ihres Wissens seien die Einwände bearbeitet worden. Allerdings wäre eine Änderung der Zufahrt (anstelle über die Bayernstraße Zufahrt über Friesenstraße) abgelehnt worden.

Die Vorsitzende bittet die zuständigen Mitarbeiter der Abt. Stadtplanung des Stadtbau­amtes um entsprechende Rückmeldung an die Beschwerdeführer (Frau Gabriele Nowak oder Herr Stautner).


 

Frau Gabriele Nowak befürchtet Konkurrenz für Geschäfte vor Ort, falls auf dem ehe­maligen Gelände Mazurkiewicz ein Einkaufsmarkt gebaut werden sollte. Dies könnte eventuell zu deren Schließung beitragen.

Die Errichtung des neuen Feuerwehrgebäudes auf dieser Fläche hätte sie als bessere Lösung angesehen.

 

Die Vorsitzende erklärt, der Bau des neuen Feuerwehrgebäudes auf dem ehemaligen Ge­lände Mazurkiewicz wäre schon deshalb keine Option gewesen, da sich dieses Projekt da­durch entscheidend verzögert hätte.

 

 

 


 

 

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