Ortsbeiratsmitglied Rönisch berichtet, er habe bereits wiederholt Füchse im Bereich der Ortsmitte gesehen.

Der Fuchs verbreite den sogenannten „Fuchsbandwurm“, welcher durch den Kot bei­spielsweise in Gemüsegärten, Sandkästen etc. gelangen und auf Menschen übertragen werden könnte. Der Fuchsbandwurm sei lebensgefährlich. Die durch ihn verursachte Krankheit wäre unheilbar.

Eine besonders hohe Gefährdung sehe er in diesem Zusammenhang für spielende Kinder.

Der Jagdpächter habe keine Möglichkeit einzugreifen, da es sich hier um nicht bejagbares Gebiet handele.

In oben genanntem Zusammenhang habe er sich bereits im August mehrmals mit dem Ordnungsamt in Verbindung gesetzt, wobei ihm allerdings keine Auskunft darüber hätte gegeben werden können, wer zur Lösung dieser Problematik zuständig ist.

Er bitte, das Ordnungsamt über seine Anfrage zu unterrichten, wobei er eine Mitteilung über die Zuständigkeit in dieser Angelegenheit erwarte.

 

Ortsvorsteher Kroh antwortet, mit Sicherheit liege die Zuständigkeit beim städtischen Ordnungsamt, welches u. a. die Funktion der Unteren Jagdbehörde ausübe und auch für die Bereiche Gesundheit/Hygiene usw. zuständig wäre.

Bei der Ortslage handele es sich um einen sogenannten „befriedeten Bezirk“, in dem die Jagd ruhe – d. h. verboten wäre. Ausnahmen hiervon würden lediglich bei „Gefahr im Verzug“ bestehen (z. B. akute Tollwutgefährdung etc.).

Der Vorsitzende rät Ortsbeiratsmitglied Rönisch, sich mit dem Leiter des Ordnungsamtes, Herrn Stefaniak, in Verbindung zu setzen.

 

Ortsbeiratsmitglied Weber spricht das Gelände der Familie Gärtner (ehemaliges Bundes­wehrlager Wattweiler) an, auf welchem u.a. diverser Unrat etc. gelagert sei.

In diesem Zusammenhang habe der Ortsbeirat die Verwaltung gebeten, die bestehende Nutzungssituation zu überprüfen und den Ortsbeirat diesbezüglich zu unterrichten, was bislang noch nicht erfolgt sei.

Er erkundigt sich nach dem Sachstand dieser Angelegenheit.

 

Ortsvorsteher Kroh antwortet, laut Auskunft der Verwaltung seien die derzeitigen perso­nellen Kapazitäten beim Stadtbauamt derart begrenzt, dass es kurz- bzw. mittelfristig nicht möglich sei, sich mit dieser Thematik zu befassen.

Sollten hier beispielsweise „gefährliche Stoffe“ gelagert sein, wäre auch das Ordnungsamt betroffen. Zunächst liege die Zuständigkeit jedoch beim Stadtbauamt, da primär baurecht­liche Fragen hinsichtlich der Nutzung des Geländes zu prüfen seien.

Diese Angelegenheit sei jedoch nicht vergessen und werde zu gegebener Zeit wieder auf­gegriffen.

Er werde sich diesbezüglich bei der Verwaltung erkundigen.

 


 

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