Beigeordneter Pirmann ernennt Herrn Andreas Hüther zum Ortsvorsteher des Stadtteils Oberauerbach unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlzeit des am 25.05.2014 gewählten Ortsbeirates des Ortsbezirks Oberauerbach, wobei er den Text der Ernennungsurkunde verliest.

Sodann händigt Beigeordneter Pirmann die Ernennungsurkunde Ortsvorsteher Hüther aus.

Eine Vereidigung ist nicht erforderlich, da Herr Hüther bereits Ortsvorsteher war.

Im Anschluss daran dankt Ortsvorsteher Hüther den Bürgern von Oberauerbach, welche ihm erneut das Vertrauen ausgesprochen hätten.

Sodann spricht er kurz drei Projekte an, deren Realisierung derzeit noch ausstehe:

Dollen-Henrich-Weg

Hier sei noch immer kein Fortschritt erkennbar. Ein Begehungstermin am 20.02.2014 mit Vertretern des Forstes und der Grünflächenpflege sei kurzfristig mit der Begründung abge­sagt worden, dass zuerst die Zuständigkeiten festzustellen seien.

Er fordere die Verwaltung (d. h. die betroffenen Ämter Kämmerei, Kultur- und Verkehrs­amt sowie UBZ und Forstamt) auf abzuklären, welcher nächste Schritt erfolgen müsse, um die praktische Umsetzung der Wiederherrichtung des oben genannten Wanderweges in die Wege zu leiten.

Baugebiet OA 19 „Nördlich der Gerhart-Hauptmann-Straße“

Ortsvorsteher Hüther bemerkt, nachdem Oberbürgermeister Pirmann eine Möglichkeit zur Erschließung dieses Gebietes durch die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft gefun­den habe, wäre er zuversichtlich gewesen, dass dieses Projekt zügig in Angriff genommen werde.

Auch in Oberauerbach bestehe die Notwendigkeit, jungen Familien Baumöglichkeiten an­zubieten, um der demographischen Entwicklung entgegenzuwirken und dadurch vorhan­dene Strukturen (z. B. Kindergarten, Vereinsleben etc.) zu erhalten.

Er richte somit die Frage an die Verwaltung, ob die Planung zur Erschließung des oben genannten Geländes überhaupt noch betrieben werde.

WLAN-Anschluss für das Bürgerhaus

Diese Maßnahme sei bereits mehrmals seitens verschiedener Ortsbeiratsfraktionen ange­regt worden, wobei die Verwaltung (Hauptamt) jedoch jeweils auf rechtliche Probleme verwiesen und eine Realisierung somit abgelehnt habe.

Er frage die Verwaltung, wie es dann möglich wäre, im Bereich Fußgängerzone solche Möglichkeiten („Hotspot“) zu schaffen und worin der Unterschied zum Bürgerhaus in Oberauerbach bestehe.


Verteiler:

Amt 10 – 1 x

Amt 11 – 1 x

Amt 20 – 1 x

Amt 41 – 1 x

Amt 60 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 84 – 1 x

Wifö – 1 x

GeWoBau – 1 x

Forstamt – 1 x