Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Stadt erhebt keine Einwände gegen die Freistellung von bahnbetrieblichen Zwecken zur Verlegung der L 465.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage 60/0032/2014 und erläutert, dass zum Bau des Kreisels die Querungsrechte, wie vom LBM (Landesbetrieb Mobilität) gefordert, auf-

gegeben werden müssten um eine zügige Umsetzung zu ermöglichen. Desweiteren wurde seitens der Stadtplanung Gespräche mit allen betroffenen Anliegern geführt, insbesondere auch mit dem Nagelwerk (Fa. WDI) die einen Gleisanschluss nicht bräuchten. Für den Erwerb der stillgelegen Gleisanlagen bis zum Lok-Schuppen seien mit der Deutschen Bahn Ge-spräche geführt worden. Die Vorstellungen lägen aber bei einem Preis, den die Stadt nicht bezahlen könne.

 

Ausschussmitglied Schneider regt an die „Andreaskreuze“ entlang der stillgelegten Bahnstecke, im Kreuzungsbereich Schlachthofstraße und Gleiwitzstraße zu entfernen.

 

Der Vorsitzende begrüßt den Vorschlag, weist jedoch darauf hin, dass die „Andreaskreuze“ Eigentum der Deutschen Bundesbahn seien. Die Stadt werde die Bahn auffordern diese wegzunehmen.

 

Ausschussmitglied Dettweiler möchte wissen, was unter zügig zu verstehen sei.

 

Der Vorsitzende erwartet die Umsetzung 2016/2017.

 

Ausschussmitglied Dettweiler erwidert, dass eine Umsetzung in 2016/2017 für ihn zügig sei.

Desweiteren findet er die Anbindung an den Park & Ride-Parkplatz als sehr gut und optimal. Außerdem möchte er wissen, ob bei dem ansässigen Altstoffverwerter die Schienen auch abgebaut werden.

 

Der Vorsitzende antwortet, dass dies nicht der Fall sei. Dort könne theoretisch noch gefahren werden.

 

 

 

 

Der Bau- und Umweltausschuss fasst  e i n s t i m m i g  folgenden

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

Verteiler:

 

 

 

1 x Amt 60/61

1 x Amt 60/66