Ortsvorsteherin Murer begrüßt die Vertreter der Firma Müller-BBM GmbH, Herren Dipl.-Met. Axel Rühling sowie Dr. Alexander Ropertz sowie Herrn Schwarz (UBZ) und Frau Walle (UBZ) zu diesem Tagesordnungspunkt.

Sodann bittet sie um Vorstellung des Messkonzeptes und erteilt den Vertretern der Firma Müller-BBM GmbH das Wort.

 

Herr Rühling informiert, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Erweiterung der Deponie sei eine Staubimmissionsprognose durchgeführt worden, auf deren Grundlage – im Auftrag des UBZ – ein Messkonzept seitens der Firma Müller-BBM GmbH erarbeitet worden sei.

Hierin seien Vorschläge enthalten, wo Messungen durchgeführt werden und was diese Messungen beinhalten sollen (insbesondere Staubinhaltsstoffe).

Das Messkonzept sei zuerst mit den Fachbehörden sowie mit der Genehmigungsbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – SGD Süd) abgestimmt und in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 14.10.2014 bereits vorgestellt worden.

 

Sodann erläutert Herr Rühling das Messkonzept anhand eines Beamervortrages, welcher der Niederschrift über diesen Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt ist.

Es sei üblich, dass die Staubimmissionen in ihrer Konzentration gemessen und hinsichtlich der Staubinhaltsstoffe (im Wesentlichen die Schwermetalle) mitbeprobt würden.

Anhand von Luftbildern werden im Umfeld der Deponie sowohl die Wohnbebauung als auch im Außenbereich die Einzelbebauung veranschaulicht.

Herr Rühling legt dar, wie der Gesetzgeber die Auswahl der Messpunkte festlege und erläutert die Messkomponenten, welche u. a. auch die Meteorologie beinhalte, da sich hieraus Hinweise auf mögliche Verursacher ergeben könnten.

Herr Rühling schlägt vor, eine Schwebstaubmessstelle im Bereich des Kindergartens Mörsbach einzurichten.

Um flächendeckend – d.h. in verschiedenen Richtungen rund um die Deponie – Messwerte zu erhalten, sei ein dichteres Messnetz von insgesamt 6 zusätzlichen Staubniederschlags­messstellen vorgesehen (davon vier Messstellen auf bzw. in unmittelbarer Nähe der Deponie).

Anhand von Luftbildern werden die geplanten Messpunkte veranschaulicht, wobei Herr Rühling auch über den Messumfang an den vorgeschlagenen Messstellen informiert.

 

Im Anschluss daran beantworten die Herren Rühling und Dr. Ropertz Fragen der Orts­beiratsmitglieder.

Ortsbeiratsmitglied Igel erkundigt sich sowohl hinsichtlich der für jeden einzelnen Standort anfallenden Kosten zur Aufstellung der Messstellen als auch bezüglich der in einem Jahr entstehenden Betriebskosten.

 

Herr Rühling erklärt, derzeit liege noch keine diesbezügliche Kostenaufstellung vor, da sich das Projekt momentan noch im konzeptionellen Stadium befinde.

Letztendlich müssten Angebote erstellt werden, wobei das Konzept zunächst einmal vorgebe, an welchen Punkten welche Stoffe gemessen würden.

 

Ortsbeiratsmitglied Igel bittet um Informationen über die voraussichtliche Relation der Aufstellungskosten zu den Betriebskosten anhand Erfahrungswerten.

 

Herr Dr. Ropertz antwortet, es sei sehr schwierig Aussagen über die Kosten der Mess­stellen zu treffen. Diesbezüglich maßgeblich wären drei „Kostenblöcke“ (Aufbau, zwei­wöchentlicher Probenwechsel samt Laboranalytik sowie Berichterstellung und Aus­wertung).

Es könne von Kosten ausgegangen werden, welche sich insgesamt in einer Größen­ordnung eines mittleren bis hohen fünfstelligen Betrages bewegen würden.

 

Ortsbeiratsmitglied A. Ruf erklärt, ihm sei aufgefallen, dass sich die meisten Messpunkte – von der Deponie ausgehend – in westlicher Richtung befinden würden. Im Regelfall komme der Wind aus westlicher- bzw. südwestlicher Richtung. Deshalb erachte er es als nicht zweckmäßig, Messungen von der „Wind abgewandten Seite“ her vorzunehmen.

 

Herr Rühling antwortet, im nördlichen- und östlichen Deponiebereich würden sich größere Waldflächen befinden, welche hinsichtlich des anfallenden Staubes eine Filterwirkung hätten.

Eine Messstelle befinde sich in östlicher Richtung, die letztlich bei Westwind „ein Signal hätte“. Die anderen Standorte seien dort, wo letztlich das individuelle Schutzgut (z. B. Wohnnutzung mit erhöhtem Schutzcharakter oder Boden/landwirtschaftliche Flächen) liege, nämlich in westlicher Richtung.

 

Ortsbeiratsmitglied A. Ruf macht darauf aufmerksam, dass in westlicher Richtung die „Besiedelung relativ dünn“ wäre. Im Schutzgut „Wohnnutzung“ liege eigentlich der Bereich der haupt­sächlichen Bebauung (Ortskern und Umgebung).

 

Herr Rühling antwortet, in dieser Richtung erfolge eine Beprobung durch eine Messstelle außerorts. Auch innerorts (Bereich Kindergarten) wäre eine Messstelle mit detaillierter Beprobung vorgesehen.

 

Ortsbeiratsmitglied A. Ruf erklärt, die Messstellen mit den Nummern 2, 3, 4 und 5 würden sich alle „außerhalb der Windrichtung“ befinden, weshalb hier – im Regelfall – mit nur wenig anfallendem Staub zu rechnen wäre.

Auf der anderen, d. h. gegenüberliegenden Seite (in nordöstlicher Richtung) wäre lediglich eine Messstelle vorgesehen.

 

Herr Rühling bemerkt, die vorgesehenen Standorte der Messstellen wären durchaus variierbar. So könnte beispielsweise Messpunkt 3 zwischen Messpunkt 6 und Messpunkt 7 platziert  und die Messpunkte 2 und 4 etwas „zusammengezogen“ werden.

 

Herr Dr. Ropertz macht darauf aufmerksam, dass Feinstaub – im Gegensatz zu Grob­staub – gravitationsbedingt nicht absinke.

 

Hieran schließt sich eine längere Aussprache an, wobei die Herren Rühling und Dr. Ro­pertz über Details der vorgesehenen Schadstoffmessungen informieren.


Sodann regt Ortsbeiratsmitglied Igel an, den vorgesehenen Messzeitraum von einem Jahr auf ca. 5-6 Jahre zu erweitern.

Damit wäre eine fortdauernde Überwachung – insbesondere im Hinblick auf die beabsich­tigte Deponieerweiterung, dem Bau einer neuen Schlackenhalle sowie der eventuellen Verarbeitung von gefährlichen Stäuben in der Konditionierungsanlage – gegeben.

 

Herr Schwarz (UBZ) erklärt, zunächst sollten die Messergebnisse während der Dauer eines Jahres abgewartet werden. Danach sei UBZ zu einer ergebnisoffenen Diskussion samt Überlegungen bezüglich des weiteren Vorgehens – auch hinsichtlich einer eventuellen Erweiterung des Messzeitraumes – bereit.

 

Nach Abschluss aller o. g. Änderungen im Deponiebereich erachtet Ortsbeiratsmitglied Igel es als unbedingt erforderlich, zumindest auf Dauer eines weiteren Jahres Messungen vorzunehmen, um Vergleiche zu den ursprünglichen Messergebnissen ziehen zu können.

 

Sodann erkundigt sich Ortsbeiratsmitglied Blinn, zu welchem Zeitpunkt mit den Messungen begonnen werde.

 

Herr Dr. Ropertz antwortet, dies hänge davon ab, ob das Messkonzept in der bestehenden Form verbleibe oder ob seitens des Auftraggebers Änderungen vorgenommen würden.

Nach der endgültigen Auftragserteilung sei mit einer zeitnahen Realisierung (innerhalb einiger Wochen) zu rechnen.

 

Herr Schwarz (UBZ) ergänzt, er habe sich bereits im Vorfeld mit verschiedenen Institu­tionen in Verbindung gesetzt.

Falls keine gravierenden Änderungen des Messkonzeptes erfolgen werden, gehe er davon aus, dass bereits Anfang Februar 2015 oder spätestens Anfang März 2015 mit den Messungen begonnen werden könne.

Falls der vorgesehene Messpunkt 3 – wie vorstehend angeregt – verschoben und zwischen Messpunkt 6 und Messpunkt 7 platziert werden solle, bitte er diesbezüglich nochmals Kontakt mit UBZ aufzunehmen.

 

Ortsvorsteherin Murer dankt den Vertretern der Firma Müller-BBM GmbH sowie des UBZ für ihre Informationen und unterbricht die Sitzung für ca. 5 Minuten.

 


 

Verteiler:

Amt 60 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

Amt 84 – 1 x