Sitzung: 09.09.2015 Haupt- und Personalausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage und bittet Herrn Michels (Bauamt) den Haupt- und Personalausschuss über Errichtung eines Taubenhauses zu informieren.
Herr Michels führt die in der Vorlage genannten Modelle der Taubenhäuser aus. Zusätzlich gibt er an, das Augsburger oder Aachener Modell sei das einfachere, bei dem ca. die Hälfte der Eier durch Gipseier ausgetauscht würden. Mehr als die Hälfte könne man nicht wegholen, da die Tauben sich sonst einen anderes Gelege suchen würden. Ein Eieraustausch fände aber auch beim Regensburger Modell statt. Eine neue Möglichkeit, Tauben in einer weiteren Entfernung fliegen zu lassen, wird als weniger sinnvoll erachtet. Bei den Stadttauben handle es sich um Dauerbrüter, was die Masse an Tauben erkläre. Die Städte Homburg (3 Häuser) und Saarbrücken (7 Häuser) hätten verschiedene Erfahrungen. In beiden Kommunen würden allerdings Tierschutzvereine die Betreuung der Taubenhäuser und die Aufzucht der Küken übernehmen. Ein Erfolg können nicht garantiert werden, aber man werde zunächst versuchen, Fütterungen zu unterbinden. Die Kosten für einen einfachen Fangschlag lägen bei ca. 3.000 – 10.000 € (je nach Größe des Schlages). Die Betreuungs- und Pflegekosten eines Schlages für ca. 24 Tauben läge bei 100 € pro Woche. Hinzu kämen noch die Desinfektionsmittel und das Futter.
Ausschussmitglied Dettweiler lobt, dass dieses Thema in Angriff genommen werde. Er erinnert, man habe in der Vergangenheit viel Geld für den Taubenschutz ausgegeben (z.B. Gitter Bahnhof) und findet, nun müsse auch der Schutz der Bewohner und deren Eigentum beachtet werden. Ein Fütterungsverbot in Form eines Aufrufs sei gut.
Auch Ausschussmitglied Nunold begrüßt die Idee. Herr Stefaniak (Ordnungsamt) erklärt auf seine Anfrage hin, dass es sich beim Ausleeren von Brottüten auf städtischen Plätzen zum Taubenfüttern um eine Ordnungswidrigkeit handele, wenn die Person auf frischer Tat ertappt werde.
Ausschussmitglied Gries ist nicht sicher, ob die Population in Zweibrücken so hoch ist, dass sich eine solch kostenintensive Maßnahme lohne. Er spricht sich für eine erhöhte Information der Betroffenen zur Abwehr von Tauben und die verstärkte Bitte, die Tauben nicht zu füttern, aus.
Ausschussmitglied Kaiser schließt sich den Vorschlägen von Ausschussmitglied Gries an. Sie sieht aber klar, dass man hier etwas tun müsse. Sie habe gehört, dass in Kaiserslautern der Bau des Hauses durch den pfälzischen Verein der sozialen Rechtspflege und die Unterhaltung durch den Tierschutzverein übernommen worden sei und regt an, diese Möglichkeit zu prüfen.
Ausschussmitglied Düker gibt an, er selbst habe bereits alles zur Abwehr der Tauben an seinem Haus versucht, sei aber generell gegen menschliche Versuche die Natur einzudämmen.
Ausschussmitglied Schiller äußert, die CDU-Fraktion sehe die Notwendigkeit eines Eingreifens und weist auch auf die Hygiene- und Gesundheitsproblematik hin. Die Durchsetzbarkeit eines Fütterungsverbotes halte sie aber für fraglich.
Auf Rückfrage gibt Herr Michels an, in Saarbrücken gebe es seit ca. 2003 Taubenhäuser (hauptsächlich Regensburger Modell) und in Homburg seit ca. 7 Jahren. Pirmasens habe das Augsburger Modell gewählt.
Dass man Etwas tun müsse, sieht auch Ausschussmitglied Weber so. Jedoch habe er die Befürchtung, dass man nur Kosten habe.
Ausschussmitglied Ruf befürchtet, dass zwar die Problematik klar sei, die Lösung jedoch wenig zielführend. Er informiert, dass in Zweibrücken nur etwa 10 % der Eier einen Aufzuchterfolg nachweisen könnten. Wenn man den Tauben nun ein besseres Gelege gebe, könnte es sein, dass der Aufzuchterfolg in einem solchen Gehege sogar besser sei und man damit mehr Tauben habe als jetzt. Dann würde es auch nicht besser werden, indem man dort die Hälfte der dann vermehrten Eier austausche.
Ausschussmitglied Rimbrecht stimmt Ausschussmitglied Ruf zu und bittet eine solch ausführliche Information wie in der Vorlage auch für die Saatkrähen.
Auf Anfrage von Ausschussmitglied Neubert, ob bereits eine Schaffung von Anreizen für die Ansiedlung von natürlichen Feinden geprüft worden sei, führt Herr Michels aus, dass ein gezieltes Ansetzen durch einen Falkner rechtlich problematisch sei. Auch seien einigen Falknern die Tauben in Städten zu krank. Eine natürliche Ansiedlung durch Anreize sei schwierig, weil zumindest die männlichen Falken den Tauben und Krähen unterlegen seien.
Die Ausführungen von Ausschussmitglied Ruf sieht Ausschussmitglied Dettweiler als sehr gut an. Jedoch sei er schon aufgrund der Ansiedlung von Tauben unter den Photovoltaikanlagen ein Grund etwas zu tun.
Der Vorsitzende teilt mit, dass folgende Punkte geklärt werden sollen:
- Bau des Taubenhauses und Betreiben erfolgte in Kaiserslautern durch wen? (Kostenfrage klären)
- Das Fütterungsverbot in der Innenstadt soll stärker herausgearbeitet und dargestellt werden
- Initiative suchen, die gegen einen vernünftigen Kostenbeitrag ein solches Taubenhaus betreiben würde
Zur Anfrage von Ausschussmitglied Rimbrecht, eine solch ausführliche Information auch zu den Saatkrähen in Zweibrücken zu erstellen, führt Herr Boßlet (UBZ) aus, dass man bereits an einer Erarbeitung dieser Informationen sei. Im Kindergarten Nahe der Allee gebe es die Problematik des Drecks und auch des Lärms zu Zeiten des Mittagsschlafs und auch Besucher des Rosengartens hätten sich bereits beklagt. Man habe all dies an höheren Stellen mitgeteilt, jedoch bislang die Antwort erhalten, dass die Saatkrähe zusätzlich durch EU-Recht geschützt sei. Auch im Rosengarten habe man Probleme, weil die Saatkrähe viele Zweige an gesunden Bäumen abbrechen. Der Kot sei gesundheitsgefährdend. Der Versuch alle Bäume der Allee zeitgleich zu schneiden, sei nur vorübergehend erfolgreich gewesen. Im Folgejahr seien die hochintelligenten Tiere zurückgekehrt.
Ausschussmitglied Rimbrecht weist zudem darauf hin, dass die Saatkrähen Rotmilane attackieren.
Der Vorsitzende verweist drauf, dass der Informationspunkt zu den Saatkrähen auf die nächste Tagesordnung des Stadtrates gesetzt werde.
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