Ortsvorsteher Dettweiler informiert, im Abrechnungszeitraum der Jahre 2016 bis 2020 seien im Stadtteil Mittelbach/Hengstbach keinerlei Straßenausbaumaßnahmen geplant, weshalb seitens der örtlichen Grundstückseigentümer während des oben genannten Zeitraumes auch keine Beiträge zu leisten seien, da der Stadtteil Mittelbach/Hengstbach einen eigenen Abrechnungsbezirk darstelle.

 

Somit würden vor Ort lediglich die notwendigen Straßenunterhaltungsmaßnahmen durch­geführt, welche nicht beitragspflichtig wären.


 

Verteiler:

Amt 60/66 – 1 x

Amt 84 – 1 x