Ortsvorsteher Dettweiler informiert, der diesjährige Mittelbacher Adventsmarkt werde vom 05.12. bis 06.12.2015 – unter Beteiligung mehrerer örtlicher Vereine sowie des Ortsbeirates – stattfinden.

 

Sodann weist der Vorsitzende darauf hin, laut Auskunft von Herrn Oehler (Stadtwerke) bzw. Herrn Mannschatz (UBZ) sei mittlerweile die Ausschilderung der Straße „Am Bornrech“ (Straßennamensschild samt Hinweisschild auf oben genannte Straße im Ein­mündungsbereich zur Hengstbacher Straße) wieder hergestellt worden.

 

Im Zusammenhang mit der Anfrage von Ortsbeiratsmitglied Sefrin aus der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 09.07.2015 hinsichtlich Verkehrsproblematik am Ende des Radweges in Mittelbach, verliest der Vorsitzende eine Stellungnahme von Frau Eitel (Ordnungsamt – Sachgebiet Straßenverkehrsangelegenheiten).

Für die Bordsteinabsenkung sei der UBZ zuständig. Gemäß einer Stellungnahme des UBZ vom Oktober 2014 sei dort ein Rundbord mit Abstichhöhe 5 cm eingebaut worden, welches für den Radverkehr ausreichend erscheine. Sollten in diesem Bereich irgendwann sowieso Arbeiten durchgeführt werden, könnte ggf. eine Absenkung auf „0“ vorgenommen werden.

Die vorhandenen Beschilderungen für Beginn gemeinsamer Geh-/und Radweg (VZ 240) in Richtung Zweibrücken und Radweg Ende (VZ 237 mit ZZ „Radweg Ende“) seien korrekt. Diese wären auf Höhe des Anwesens Altheimer Straße 7 am Beginn/Ende des Radweges angebracht. Auch sei hier zur weiteren Verdeutlichung, dass der Radweg ende das Fahr­radsymbol nur in Fahrtrichtung „Beginn“ aufgetragen worden, wobei die beiden von Ixheim kommenden noch anders herum gezeichnet seien.

Diese seien allerdings überwiegend deshalb aufgetragen worden, damit den Fahrzeug­führern besser verdeutlicht werde, dass hier nicht auf dem Gehweg geparkt werden dürfe. Generell sei eine Markierung ebenfalls nicht notwendig. Eine Markierung „Radweg Ende“ werde nicht aufgebracht. Die Beschilderung sei ausreichend.

Die Problematik liege hier nicht darin, dass die Radfahrer nicht wüssten, dass sie hier auf die Fahrbahn wechseln müssten, sondern dass diese – entgegen den gesetzlichen Rege­lungen – es bei dieser viel befahrenen Landesstraße L 465 vorziehen würden, auf dem Gehweg weiterzufahren. Für die Überwachung dessen sei allerdings die Polizei zuständig. Eine Markierung in Form einer gebogenen Linie, welche auf die Fahrbahn führe, wäre hier nicht möglich, da diese in den Gegenverkehr führe. Somit würde ggf. eine Unfallstelle ge­schaffen werden. Solche Überführungslinien würden nur in Fahrtrichtung vorgenommen, wenn dann z. B. ein Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn weitergeführt werde.

 

Zwecks Entschärfung der hier bestehenden Verkehrsproblematik erachtet Ortsbeiratsmit­glied Imhof die Aufstellung eines Verkehrsschildes „Vorsicht Radfahrer“ vor dem Kurven­bereich am Ortseingang (aus Fahrtrichtung Ixheim kommend) für sinnvoll.

 

Im Anschluss daran weist der Vorsitzende auf Beschädigungen im Bereich der Verbin­dungsstraße von der Straße „Am Bornrech“ (Baugebiet „Auf Äckerchen“) zur Mertelstraße hin.


Die Fahrbahn sei in Höhe des Einmündungsbereiches (gegenüber Wasserreservoir) schadhaft (Schlagloch).

In einem weiter unterhalb befindlichen Bereich weise die Fahrbahn ebenfalls ein Loch auf.

Die oben genannten Straßenschäden sollten möglichst umgehend – d. h. vor Beginn der Frostperiode – beseitigt werden.

 

Ortsvorsteher Dettweiler weist darauf hin, bei der oben genannten Verbindungsstraße handele es sich offiziell lediglich um einen Feld-/Wirtschaftsweg, welcher jedoch tat­sächlich die Hauptzuwegung zum Neubaugebiet „Auf Äckerchen“ darstelle.

Auf Dauer sei dies jedoch ein unhaltbarer Zustand.

Als erster Schritt müsse zunächst eine Umwidmung der Straße erfolgen. Nach Abschluss sämtlicher Bauarbeiten in oben genanntem Neubaugebiet müsse die Straße neu gebaut werden, da sie – infolge des Befahrens mit schweren Baumaschinen und LKWs – gravierende Beschädigungen aufweise.

 

Ortsbeiratsmitglied H. Beckmann weist darauf hin, dass LKW-Fahrer oftmals Schwierig­keiten hätten, das Baugebiet „Auf Äckerchen“ zu finden.

Ortsbeiratsmitglied H. Wolf bestätigt dies. Zwecks Verbesserung dieser Situation erachte er eine entsprechende Beschilderung (Hinweisschild) für sinnvoll, um Baufahrzeuge über die Mertelstraße zu leiten.

 

Ortsvorsteher Dettweiler bemerkt, im Rahmen der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 09.07.2015 habe Ortsbeiratsmitglied Huppert bereits die Aufstellung entsprechender Hin­weisschilder im Bereich Altheimer Straße/Kirchentalstraße angeregt.

Mittlerweile liege diesbezüglich eine Stellungnahme von Frau Eitel (Ordnungsamt – Sach­gebiet Straßenverkehrsangelegenheiten) vor, welche er sodann verliest.

Nach der Straßenverkehrsordnung sollte nur beschildert werden, was unbedingt notwendig sei (Abbau des Schilderwaldes). Ein solches Hinweisschild sei nicht notwendig. Weiterhin sei es korrekt, dass alle Bauherren vom Stadtbauamt einen entsprechenden Hinweis erhal­ten hätten, dass die Zufahrt für die größeren Fahrzeuge/LKWs im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben über die Mertelstraße erfolgen müsse.

 

Sodann spricht Ortsbeiratsmitglied G. Beckmann die beabsichtigte Anbringung einer Ge­schwindigkeitsmessanlage im Bereich der Lindenhofstraße an, was im Rahmen der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 09.07.2015 vereinbart worden wäre. Diesbezüglich sei jedoch bislang noch nichts geschehen.

 

Ortsvorsteher Dettweiler antwortet, die Umsetzung einer Geschwindigkeitsmessanlage in oben genannten Bereich sei im Frühjahr 2016 vorgesehen.

 

Ortsbeiratsmitglied Huppert erachtet es als sinnvoll, im Jahr 2016 eine Geschwindigkeits­messanlage auch im Bereich Dorfbrunnen Hengstbach anzubringen, da viele Kraftfahr­zeugführer die hier vorgeschriebene „Schrittgeschwindigkeit“ ignorieren würden.

 

Ortsbeiratsmitglied H. Wolf weist darauf hin, das Türschloss des Glockenturmes im Be­reich Friedhof Hengstbach sei defekt und sollte deshalb durch ein neues Schloss ersetzt werden.

Außerdem erachte er es als notwendig, oben genannten Glockenturm mit einem neuen Anstrich zu versehen.


 

Ortsbeiratsmitglied Röller spricht den geplanten Bau eines Verkehrskreisels in Höhe „Ixheimer Nagelwerk“ an, wobei er sich nach dem aktuellen Sachstand erkundigt.

 

Ortsvorsteher Dettweiler antwortet, die Durchführung der hierfür erforderlichen Arbeiten sei entweder im Jahr 2016 oder spätestens im Jahr 2017 vorgesehen, wofür der Landes­betrieb Mobilität (LBM) federführend wäre.


 

Verteiler:

Amt 32 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

Amt 81 – 1 x

Amt 84 – 2 x