Nachtrag: 02.06.2016

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Jugendhilfeausschuss nimmt dies zur Kenntnis.


Eine entsprechende Drucksache lag den Ausschussmitgliedern zu Beginn der Sitzung vor.

 

Herr Franzen informiert die Anwesenden darüber, dass die vom Bund für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel nunmehr zum Teil auf die Länder/Kommunen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 verteilt wurden. Der Anteil für Zweibrücken beläuft sich pro Jahr auf jeweils 129.491,81 € und kann zum einen für Anschaffungen, Sachkosten, investive Kosten (z. B. An- und Umbauten) sowie für Betreuungskosten genutzt werden. Zum anderen ist beabsichtigt, in den Kindergärten, die relativ stark von Kindern und Jugendlichen mit Migrations-/Fluchthintergrund besucht werden, übergangsweise Interkulturelle Fachkräfte zu beschäftigen.

 

Die im Anschluss gestellten Fragen der Ausschussmitglieder werden abschließend beantwortet.