Nachtrag: 02.06.2016

Beschluss: TOP ohne Abstimmung

Der Vorsitzende belehrt Frau Gisela Krauß (Vertreterin des Kinderschutzbundes) über ihre Rechte und Pflichten (Verschwiegenheit, Treuepflicht sowie persönliche Betroffenheit) und verpflichtet sie durch Handschlag.