Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Zweibrücken hat sich in seiner Sitzung am 16.08.2016 mit dem vorgelegten Genehmigungsantrag zur Änderung der Konditionierungsanlage auf dem Gelände der Deponie Rechenbachtal befasst und hat keine / folgende Anregungen:

 

 

Der Bauausschuss lehnt die von der Antragstellerin beantragte Erweiterung der Genehmigung der Konditionierungsanlage um zusätzliche Abfallschlüsselnummern, die die Konditionierung als „gefährlich“ eingestufter Abfälle ermöglicht, ab.

 

Begründung

 

Mit Blick auf die zahlreichen und erheblichen Zwischenfälle, die in den Jahren 2014 und 2015 in der von der Antragstellerin betriebenen Konditionierungsanlage aufgetreten sind, der mangelhaften Informationspolitik der Antragstellerin im Zusammenhang mit den aufgetretenen Zwischenfälle und dem mangelhaften Störfallmanagement, bestehen erhebliche und begründete Zweifel daran, dass die Antragstellerin in der Zukunft in der Lage sein wird, mit der gebotenen Sorgfalt und Zuverlässigkeit die Konditionierung der beantragten Erweiterung um gefährliche Abfälle zu besorgen.

Auch der Umstand, dass die Antragstellerin in dem anhängigen Genehmigungsverfahren zunächst eine unzulässige Abfallschlüsselnummer beantragt hat, bekräftigen die Zweifel  an der Zuverlässigkeit der Antragstellerin.

Das Havariemanagement der Antragstellerin legt zudem den Verdacht nahe, dass arbeitsschutzrechtliche Vorgaben in nicht vertretbarer Weise zum Nachteil der bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer vernachlässigt wurden.

Es sind derzeit keine belastbaren Anhaltspunkte ersichtlich, die die Gewähr dafür bieten könnten, dass die Antragstellerin bereit und in der Lage ist, die in der Vergangenheit aufgetretenen Missstände in Zukunft zu vermeiden und die Anlage so zu betreiben, dass ein hohes Schutzniveau für die Umwelt gewährleistet ist ( § 5 Abs. 1 BImSchG).

Gerade mit Blick auf die beantragte Erweiterung um gefährliche Abfälle sind an die Zuverlässigkeit der Antragstellerin besonders hohe Anforderungen zu stellen. Es bestehen begründete Zweifel daran, dass die Antragstellerin diesen hohen Anforderungen beim Betrieb ihrer Konditionierungsanlage gerecht werden wird.

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0513/2016/1.

 

Er erläutert, dass auf Grund des fehlerhaften Antrages der Firma Terrag bei der SGD Süd (Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Neustadt) der Tagesordnungspunkt von der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 13.07.2016 abgesetzt wurde, da die Beratung des Ortsbeitrates Mörsbach (07.07.2016) auf einer falschen Grundlage erfolgt sei. In diesem ursprünglichen Antrag sei die Abfallschlüssel-Nr. 10 01 16* aufgeführt, die nicht im Positivkatalog der Deponie enthalten ist. Die Firma Terrag habe mit Schreiben vom 11.07.2016 die Beantragung der Abfallschlüssel Nr. 10 01 16* zurückgenommen. Die Stadt Zweibrücken habe bei der SGD Süd um eine Fristverlängerung gebeten (bis 18.08.16) um eine Entscheidungsfindung zur Stellungnahme des Antrages herbeizuführen. Diese wurde von der SGD Süd positiv beschieden. Es wurde eine Sondersitzung des Ortsbeirates Mörsbach (11.08.16) und die heutige Sondersitzung des Bau- und Umweltausschusses einberufen. Zu der Sondersitzung des Ortsbeirates Mörsbach sei die Firma Terrag seitens des Ortsbeirates nicht eingeladen worden. Der Ortsbeirates Mörsbach empfahl in seiner Sondersitzung am 11.08.16 dem Bau- und Umweltausschuss den Antrag zur Erweiterung der Konditionierungsanlage abzulehnen. Er bittet Herrn Dr. Scherer (Geschäftsführer Firma Terrag GmbH) um Ausführungen zur Antragstellung und um mögliche Unklarheiten auszuräumen.

 

Herr Dr. Scherer führt aus, dass es eine Reihe von Missverständnissen und Fehlinformationen gegeben hätte, auch im Hinblick auf die Presseinformationen. Er werde, um die Dinge zu erläutern, auf chemische und technische Details eingehen. Er bittet um Zwischenfragen während seines Vortrages.

 

(Die Präsentation ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.)

 

Herr Dr. Scherer erläutert die Definition gefährlicher Abfälle. Hierbei wird die Charakterisierung von Abfällen d.h. Gesamtgehalt an Inhaltsstoffen und A. Eluat (= lösliche Anteile) erklärt.

Er führt zudem an, dass die von der Firma Terrag zur Behandlung der vorgesehenen Abfälle, wie vom Gesetzgeber definiert, „umweltgefährlich“ oder „reizend“ seien, aber nicht „gefährlich“. Man verarbeite keine giftige oder krebserregende Abfälle, wie von der Presse irrtümlich berichtet worden sei.

 

Frau Dr. Igel (stellvertretende Ortsvorsteherin Mörsbach) widerspricht: Die Firma habe die Abfallschlüssel Nr. 10 01 15* (Kesselstäube) beantragt. Dazu gäbe es eine Untersuchung des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt von 2012, dass genau diese Abfallschlüssel-nummer bei Blei, Nickel, Bor, Kuper und Zink oberhalb der Berücksichtigungsgrenze „reproduktionstoxisch“ (= fortpflanzungsgefährdend) „ökotoxisch“ (=Abfälle, die unmittelbare oder mittelbare Gefahren für einen oder mehrere Umweltbereiche darstellen oder darstellen können) als auch „umweltschädlich“ sein können. Zudem könnten die beantragten Filterstäube (Abfallschlüssel Nr. 19 01 13*), nach einer Untersuchung des Bremer Senats, auch Dioxine und Furane enthalten die krebserregend seien.

 

Herr Dr. Scherer bedankt sich für die Hinweise, führt aber aus, dass diese Gutachten hier keine Rolle spielen würden. Er werde dazu noch näher eingehen. Er berichtet weiter, dass die vom Gesetzgeber als „gefährlich“ eingestufte Abfälle hießen deswegen so, da dieser eine gewisse Kontrolle über den Verbleib haben möchte („besonders überwachungsbedürftig“).

 

Zum „neuen“ Antrag selbst, führt Herr Dr. Scherer aus, seien sieben Abfallschlüsselnummern gestrichen und eine neue hinzugenommen worden. Zu den fünf, bereits genehmigten „nicht gefährlichen“ Abfallarten wurden die fünf sogenannten „gefährlichen“ Abfallschlüsselnummern beantragt. Diese bezeichne man als „Spiegeleinträge“. Alle Spiegeleinträge hätten per se den Zusatz „die gefährliche Stoffe enthalten“. Die Abfallschlüsselnummern könne man nicht als Maß für die Gefährlichkeit eines Abfalls herangezogen werden. Die Spiegeleinträge hätten den Zusatz

„die gefährliche Stoffe enthalten“ um sie von den „nicht gefährlichen“ unterscheiden zu können.

 

Frau Dr. Igel widerspricht und merkt an, dass Herr Dr. Scherer die Abfallschlüssel-Nr. 10 01 16* (Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten) bei einer Informationsveranstaltung 2014 in Mörsbach informiert hätte, diese Abfallschlüssel-Nr. nicht beantragt wurde, da diese besonders hohe Schadstoffe enthielten.

 

Herr Dr. Scherer weist dies zurück. Er erläutert an einer grafischen Darstellung die bereits genehmigten und die dazu neu beantragte Spiegeleinträge, d.h. zu jeder AVV Nummer (Bezeichnung der Abfallverzeichnis-Verordnung) die bereits genehmigt wären,  seien die jeweilige Spiegeleinträge beantragt worden. Was fehlerhaft gemacht wurde sei, dass man nicht die genehmigten Schlüsselnummern, die bereits auf der Deponie genehmigt seien, abgeglichen hätte. Deswegen sei ein Schreiben an die SGD Süd verfasst worden, mit der Bitte zum Streichung der fehlerhaften Schlüsselnummer. Zudem betont er, dass bei der Abfallschlüsselnummer 10 01 16* die Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung konditioniert werde. Abfallmitverbrennung würde bedeuten, dass man zu einem „Regelbrennstoff“ (z.B. Kohle) ein Abfall (Klärschlamm, Kunststoffschnippsel) hinzugebe.

 

An einem Schaubild stellt er die Unterscheidung der Spiegeleinträge dar. Anhand einer Tabelle werden die Obergrenze der Verwertung oder Ablagerung gemäß der Handlungshilfe LUWG (Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, Mainz) gezeigt.  Auch erläutert er den Zusammenhang des Gesamtgehalts der Stoffe am Beispiel löslicher Anteil Zink in mg/l zum Deponiegrenzwert.

 

Ausschussmitglied Wilhelm fragt, wie die Menge des Anteils gefährlicher Stoffe an einer angelieferten Abfallart kontrolliert werde und ob bei jeder Anlieferung geprüft werde.

 

Herr Dr. Scherer antwortet, dass durch die Analyse des Abfallerzeugers, Kontrollanalyse der Firma Terrag (gemäß Muster der Deponieverordnung) und durch den UBZ (Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken) kontrolliert werde. Bei gefährlichen Abfällen werde zusätzlich, nach Vorliegen der Erzeugeranalyse, die SAM (SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH) den Vorgang über eine elektronisches Verfahren kontrollieren. Eine Kontrolle des Abfalls bei jeder Anlieferung sei nicht möglich.

 

Frau Dr. Igel führt aus, dass man durch den Antrag hier (am Beispiel Zink) nun eine Vervierfachung der Schadstoffmenge bekäme. Das würde der Ortsbeirat Mörsbach ablehnen.

 

Herr Dr. Scherer erwidert, dass man eine Erhöhung der Menge erhalte, die vom LUWG für die Deponie vorgeschrieben und genehmigt sei. Man halte sich an die gesetzlichen Vorgaben.

 

Ausschussmitglied Beer merkt an, dass der angelieferte Abfall wohl Dioxine und Furane, in nicht definierten Mengen, enthalte. Diese Schadstoffe könnten entweichen. Auch sei in der  Konditionierungsanlage „Störfälle“ aufgetreten. Es sei eine gewisse Grenze erreicht worden.

 

Herr Dr. Scherer antwortet, dass er Verständnis für gewisse Ängste habe. Dazu werde er gleich eingehen. Ein „Störfall“ hätte es nicht gegeben. Der Begriff „Störfall“ würde laut Störfall-verordnung bei 10 Tonnen beginnen.

 

Ausschussmitglied Beer erwidert, kleine Mengen seien auch schädlich.

 

Herr Dr. Scherer schlägt den Begriff „Betriebsstörung“ vor. Eine „Betriebsstörung“ hätte es die letzten vierzehn Monate aber nicht gegeben. Auch sei die „Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Dezember 2011“ (Entsorgung von Filterstäuben aus Müllverbrennungs-anlagen) zitiert worden. Dies hätte mit dem heutigen Thema nichts zu tun.

 

Frau Dr. Igel wirft ein, dass dies die gleiche beantragte Abfallschlüsselnummer (19 01 13 Filterstaub, der gefährliche Abfälle enthält) sei. Unter dieser Schlüsselnummer könnte alles Mögliche subsumiert werden. Welche Stäube die Firma Terrag unter dieser Nummer annehme, wäre ja dann die Entscheidung der Firma. 

 

Herr Dr. Scherer betont, dass man dies nicht isoliert betrachten dürfe. Man müsse die Eluate, Feststoffe und die Schlüsselnummer im Kontext betrachten. Man agiere in den, vom Gesetzgeber vorgeschriebenen, Grenzwerten. Auch sei in diesem Zusammenhang ein Artikel vom Landesamt für Umweltschutz zitiert worden im dem es u.a. hieß: „sind nicht direkt ablagerbar“.

Bei diesen Abfällen würden die Eluatwerte überschritten. Diese Abfälle können nicht angenommen und müssten im Untertageversatz entsorgt werden.

 

Ausschussmitglied Dr. Gensch bittet Herrn Dr. Scherer, er möge erklären wieso die gleiche Schlüsselnummer beantragt werde, wie die vom Bericht vom Landesamt für Umweltschutz aufgeführt.

 

Herr Dr. Scherer erläutert, der Bericht beziehe sich auf die gleiche Schlüsselnummer, nur mit dem Zusatz „nicht direkt ablagerbar“ d.h. das Gutachten läge außerhalb von Bereichen der zu verarbeiteten Abfällen.

 

Herr Dr. Scherer informiert weiter, dass sich an den Einsatzstoffen sich nichts geändert hätte. Hinzu kämen die Ersatzbrennstoffanlagen (Ersatzbrennstoff Kunststoff, Papierreste). Er erläutert anhand einer Aufstellung die Herkunft und die zu verarbeitende Abfälle.

 

Frau Dr. Igel bemerkt, man habe nichts dagegen, dass die genehmigten Abfallarten auf der Deponie entsorgt werden. Man sei nur dagegen, dass auf der „exponiert“ gelegenen Anlage der Firma Terrag konditioniert werde. Die Firma Terrag hätte auch Anlagen an anderen Standorten die nicht so exponiert stünden. Zudem entstünden beim verbrennen von Kunststoff „Dioxin-abkömmlinge“. Dioxine, auch in geringen Spuren, reichern sich in der Umwelt an und seien langfristig krebserregend.

 

Herr Dr. Scherer antwortet, dass man mit den technischen Verbesserungen an der Konditionierungsanlage (Schleusenanlage) vorgenommen habe. Die Anlage laufe nunmehr seit  vierzehn Monate reibungslos. Zu dem Thema Dioxine sei er der Meinung, dass hier Ängste geschürt werden. Dioxine kämen in der gesamten industrialisierten Welt vor, da stimme er zu.

 

Er führt allgemeine Vergleichswerte der Dioxine in der Umwelt auf: Papierherstellung, Klärschlammverbrennung  3 – 47 ng (ng = nanogramm), Fettgewebe des Menschen = 30 ng, Hausstaub Deutschland = 8 – 332 ng, Böden ca. 5 – 25 ng,  Wohngebiete 1.000 ng. Die Grenze bei gefährlich und nicht gefährliche läge bei 15.000 ng. Im Anschluss stellt er tatsächliche Messwerte geplanter Einsatzstoffe anhang einer Tabelle dar. Er weist zudem darauf hin, dass Dioxine auf Grund ihres hohen Siedepunktes schwer flüchtig seien.

 

Zum Ereignis „schwarzer Schnee“ (Feb. 2015) zeigt er eine Chronologie aus Sicht der Firma Terrag.

 

Frau Igel wirft ein, dass zum einen ein Filterwechsel (07.02.15) bei Sturmstärke 10 und Temperaturen zwischen -7 und -10 Grad, aus Sicht des Arbeitsschutzes, nicht in Ordnung gewesen sei. Zum anderen müssten die Mitarbeiter die Staubentweichungen gemerkt haben.    

Ein verantwortungsbewusster Umgang sei gewesen, dass die Mitarbeiter Herrn Dr. Scherer  benachrichtigen und umgehend dafür sorgen, dass der „schwarze Schnee“ beseitigt werde z.B. durch eine Räumung.

 

Ausschussmitglied Schneider stellt fest, dass man eine teilweise „Vervielfachung“ von Werten bekäme. Er sei zudem von der Zuverlässigkeit des Unternehmens nicht überzeugt.

 

Herr Dr. Scherer betont, dass er über die Staubentweichung im Zusammenhang mit dem Filterwechsel nicht informiert worden sei. Auch merkt er an, dass er die Analysen der Bodenproben nicht bekommen habe.

 

Ausschussmitglied Weber fragt, ob sich die Firma Terrag auf die Daten, bezüglich der Grenzwerte vom Abfallerzeuger verlassen würde.

 

Herr Scherer erklärt, dass der Abfallerzeuger die ersten Analysen liefere und diese dann an die SAM zur Prüfung weitergeleitet werde. Die Firma selbst führe anschließend die Kontrollanalysen auf die so genannten Leitparameter aus.

 

Ausschussmitglied Weber stellt fest, es werden sporadisch Eingangskontrollen durchgeführt.

 

Herr Dr. Scherer bestätigt dies.

 

Ausschussmitglied Weber möchte wissen, ob die Firma Terrag auch Ausgangskontrollen durchführe.

 

Herr Dr. Scherer erwidert, dass die Ausgangskontrollen durch den UBZ durchgeführt werden.

 

Ausschussmitglied Weber fragt, ob bei den Ausgangskontrollen eine Erhöhung der Werte festgestellt worden sind.

 

Herr Dr. Scherer informiert, dass ihm dies nicht bekannt sei.

 

Frau Walle (Abteilungsleiterin Stoffstromanagament/Abfallverwaltung UBZ) verneint.

 

Ausschussmitglied Weber erkundigt sich, ob bei den Arbeitsplatzgrenzwerte Abweichungen gemessen wurden.

 

Herr Dr. Scherer informiert, dass auch hier keine Abweichungen gemessen wurden. Er merkt zudem an, dass die angelieferten Abfallarten von hochmodernen, großen Anlagen kämen. An der  Zusammensetzung der angelieferten Abfälle würde sich nicht viel ändern.

 

Ausschussmitglied Beer, fragt wie sich das Material von der Schadstoffbelastung, nach Einbau in den Deponiekörper, verhalten würde. Nach seinem Wissen gäbe es darüber keine Langzeit-erfahrungen.

 

Herr Dr. Scherer antwortet, dass man sich im Zusammenhang mit Flugstäuben, schon seit einigen Jahren, des Themas angenommen hätte. Die Löslichkeit würde verbessert werden.

 

Ausschussmitglied Wilhelm fragt, warum die Firma Terrag mit den „Störungen“ nicht offener umgegangen sei. Dies wäre auch ein Grund warum Zweifel an der Zuverlässigkeit der Firma, auch unter dem Aspekt Arbeitsschutz, aufgekommen sind.

 

Herr Dr. Scherer antwortet, dass bezüglich des Arbeitsschutzes es Betriebsanweisungen gäbe. Auch können Mitarbeiter, bei Fehlverhalten zu Rede gestellt werden. Doch wenn Mitarbeiter dies ignorieren und er befinde sich nicht auf der Anlage, was könne er tun? Es gäbe noch die Mittel der Abmahnung und der Entlassung, was er ungerne anwende. Zu der Informationspolitik könne er sich als Geschäftsführer, ohne genaue Kenntnisse der Tatsachen ad hoc nicht sagen, jawohl wir waren das und dann im Nachgang zu entkräften und zu sagen, dass man es jedoch nicht gewesen sei.   

 

Frau Dr. Igel bemerkt, dass die Wortwahl Partikel stören würde. Dies sei eine Verniedlichung und würde zeigen, dass man nicht ernst genommen werde. Es wären ca. 7.000 m2 Schnee die schwarz gefärbt gewesen seien. Bei der Bodenanalyse seien in der Nähe des Turms der Konditionierungsanlage 70 g/m2 Staub gemessen worden.

 

Herr Dr. Scherer betont, dass es unter dem Turm diese Werte gemessen wurden.

 

Frau Dr. Igel fährt fort, dass es weiter weg ca. 7 g/m2 Staub gemessen worden seien. Dies sei ca. ein Zentner Staub. Hier von Partikel zu reden sei niedlich aber nicht adäquat.

 

Herr Dr. Scherer antwortet, dass hier nicht objektiv beurteilt werde. Man müsse die richtigen Werte vergleichen.

 

Ausschussmitglied Beer bemerkt, dass er die Aufregung der Mörsbacher Bürger verständlich findet. Er fragt zudem, wie die Menge von 750 t Tagesleistung (Angaben des Gutachtens des TÜV Hessen GmbH für die Prüfung des Sicherheitsberichts nach § 9 StörfallV (Störfallverordnung) für die Konditionsierungsanlage der Firma Terrag GmbH) umgesetzt werden solle.

 

Herr Dr. Scherer entgegnet, dass dies der absolute Maximalwert sei.

 

Ausschussmitglied Eckerlein fragt nach der „Verflüchtigkeitseigenschaften“ der Dioxine.

 

Herr Dr. Scherer antwortet, dass Dioxine keine Flüchtigkeitseigenschaften hätten. Dioxine entstünden bei Verbrennungsprozessen. Man habe es aber nicht mit Verbrennungsprozessen zu tun.

 

Frau Dr. Igel fragt, wo der obere Grenzwert der DK II (DK II = Deponie für nicht gefährliche Abfälle mit geringem organischem Anteil) läge.

 

Herr Dr. Scherer entgegnet, dass dieser bei 15.000 ng liege, ab diesem Wert dürfe aber nicht mehr deponiert werden.

 

Frau Walle stellt fest, dass Dioxine keine deponierelevanten Stoffgruppen seien. Des Weiteren werde ein Abfallschlüssel herkunftsbezogen gebildet d.h. man könne z.B. einen Stoff haben der gefährliche Abfälle enthalte, diese könne man auf einer entsprechenden dazu genehmigten Deponie entsorgen. Es hänge davon ab, welche Abfallarten für eine bestimmte Entsorgungsanlage zugelassen sind und welche Grenzwerte dort gelten. Filterstäube werden nicht für eine oberirdische Anlage zugelassen sondern gingen in den Untertageversatz.

 

Ausschussmitglied Dettweiler betont, dass es um die Glaubwürdigkeit der Firma Terrag gehe. Das Vertrauen fehle momentan.

 

Ausschussmitglied Gensch führt aus, dass er die Kommunikation der Firma Terrag zumindest suboptimal finde. Auch hätte er erwartet das, auch im Hinblick auf den Antrag auf die Betriebs-erweiterung, die Firma mit extrem großer Sorgfalt agiere. Das die Firma nicht in der Lage gewesen sei die fünf richtigen Abfallschlüsselnummern zu beantragen sei vertrauenserschütternd.

 

Ausschussmitglied Weber hebt hervor, dass die Beantragung einer Abfallnummer die nicht stimmten ein  „No Go“ sei. Das hätte nicht passierten dürfen. Auch hinsichtlich des Arbeits-schutzes sähe er Nachbesserungsbedarf.

 

Ausschussmitglied Wilhelm ist der Meinung, dass die Sachlichkeit der Debatte etwas abhandenkäme. Herr Dr. Scherer stünde hier als Stellvertreter von der Firma Terrag und hat den Antrag im Genehmigungsverfahren hier versucht zu begleiten. Auch habe er Stellung zur Informationspolitik genommen war die Störungen der Anlage beträfe. Auf Grund der Störungen  und der Informationspolitik der Firma Terrag sei es zum Vertrauensverlust gekommen.

 

Herr Dr. Scherer betont, dass keine Gefahr für die Bevölkerung bestünde. Man habe es nicht mit gefährlichen oder giftigen Abfällen zu tun und aus diesem Grund bestehe kein Gefährdungs-potential.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass ihm eine gemeinsame Stellungnahme der beiden großen Fraktionen zugegangen sei und schlägt vor, diese an die  Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses auszuteilen. Diese Stellungnahme würde die Tür nicht zuschlagen sondern es gebe eine „Bewährungsfrist“ für die Firma Terrag damit man sich von der Zuverlässigkeit der Firma überzeugen könne.

 

Der Bau- und Umweltausschuss ist mit der Vorgehensweise einverstanden.

 

Den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses wird die Stellungnahme zum Lesen ausgehändigt.

 

Der Vorsitzende fragt, ob die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses die Empfehlung mittragen. 

 

Ausschussmitglied Wilhelm unterstreicht, dass es nur um dieses konkrete Genehmigungs-verfahren gehe. Für künftige Genehmigungsverfahren erwarte man, dass die Maßstäbe an die Zuverlässigkeit, Offenheit und Ehrlichkeit des Betreibers verbessert werden.

 

Ausschussmitglied Schneider führt aus, dass es hilfreich wäre, wenn bei evtl. künftigen Störfällen der Betreiber selbst Bodenproben nimmt. Die bisherigen Proben seien auf Kosten des UBZ gegangen. Man solle auch Sickerwasserbeprobungen durchführen lassen. Zudem schlägt er vor, dass für die Ablagerungen einen bestimmten Ablagerungsbereich und eine katastermäßige Erfassung erfolgen könnte. Die Ablagerungen sollen nicht über den ganzen Deponiekörper verteilt werden.

 

Ausschussmitglied Weber weist darauf hin, dass sich bei der Empfehlung zur Stellungnahme man nicht von einem Störfall reden könne, sondern dass es sich um einen Zwischenfall handele.

 

Ausschussmitglied Wilhelm stimmt dem zu. Sie ist der Meinung, dass es den Menschen in Mörsbach aber egal sei, ob die Definition „Störfall“ oder Zwischenfall“ sei.

 

Der Vorsitzende schlägt vor in der Stellungnahme das Wort „Störfall“ durch „Zwischenfall“ zu ersetzten.

 

Ausschussmitglied Beer führt aus, dass man der Stellungnahme im Großen und Ganzen zustimmen könne. Er stelle sich aber die Frage: „Wollen wir dort oben gefährliche Stoffe  haben?“ Dies sei eine Grundsatzfrage.

 

Ausschussmitglied Gensch möchte klarstellen, dass hier nicht über die Gesundheitsrisiken der Bevölkerung in Mörsbach oder über gefährliche Stäube gehe. Es gehe um die Zustimmung des Erweiterungsantrages. Hier sei die Antwort: Nein.

 

Ausschussmitglied Eckerlein stelle fest, dass die Ablehnung das jetzige Genehmigungsverfahren beträfe.

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt  e i n s t i m m i g  folgende

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  


 

Verteiler:

1 x Amt 60

1 x Amt UBZ