Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ZW 162 „Wohnen am Fasaneriewald“  im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist dem beiliegenden Lageplan (Anlage 1) zu entnehmen.

 

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0533/2016.

 

Er weist darauf hin, dass es heute um den Aufstellungsbeschluss handele.

 

Ausschussmitglied Dr. Pohlmann merkt an, dass er grundsätzlich eine Bebauung in dem Planbereich für sinnvoll halte. Bei der Vorstellung des Projektes im Bau- und Umweltausschuss durch den potentiellen Investor hätte er seinerzeit darauf hingewiesen, dass die damaligen skizzierten Gebäude für ihn zu „klobig“ seien. Nun sollen doch solche Gebäude, auch in einer gewissen Konzentration, laut Bebauungsplan errichtet werden. In der Vorbesprechung des Bau- und Umweltausschusses wäre zudem angemerkt worden, dass man über die Höhe nochmals nachdenken könnte. Die Höhe der Gebäude allein sei aber nicht ausschlaggebend. Diese würden auch relativ dicht nebeneinander stehen. Er bezweifelt, ob diese Bebauung zu einer Attraktivitätssteigerung führe. Er ist der Meinung, dass wenn man dort Gebäude errichte, sollten die nicht höher sein, als das schon bestehende in der Jakob-Locher-Straße. Zudem sollte die Bebauung nicht zu sehr konzentriert sein. Er schlägt vor, dass man im Laufe des Verfahrens zu einer „aufgelockerten“ bzw. „leichteren“ Lösung kommen möge. Auch sehe er hier nicht die Dringlichkeit, da unter dem Aspekt der Geschosswohnungen keine Eilbedürftigkeit vorläge.

 

Ausschussmitglied Schneider merkt an, dass man einen Vorentwurf des Bebauungsplanes erhalten habe. Er bemängelt aber, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ZW 102 „Oberhalb der Esebeckstraße“ nicht im Netzwerk für die Bürger zur Verfügung gestellt worden seien sondern nur für die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses bzw. den Stadtratsmitgliedern. In diesem Bebauungsplan seien drei Gebäude vorgesehen. Der jetzige Vorentwurf sehe nun zehn Gebäude vor, dass sei eine erhebliche Steigerung. Das Gebäude in der Jakob-Locher-Straße 8 stünde momentan auf einer Höhe (Oberkante Dach) von 304 m. Nun rede man von einer Erdgeschosshöhe von 296 m (zzgl. 25 m Gebäudehöhe) d.h. wenn jemand aus Richtung Fasanerie gefahren käme, werde er auf eine Betonwand zufahren. Zudem sei links danebenliegend das Heizkraftwerk mit einem Schornstein der, nach seiner Meinung, eine geringere Höhe hätte wie die geplanten Dachgeschosswohnungen. Er halte diese Planung städtebaulich für katastrophal. Die geplanten ein- bis zweistöckige Gebäude begrüße er. Die vier massiven „Blöcke“ lehne er ab. Die GeWoBau (Gesellschaft für Wohnen und Bauen) habe letzte Woche in der „Canadasiedlung“, keine hundert Meter entfernt, einen Gebäudeblock zurückgebaut, weil kein Bedarf für Geschosswohnungsbau da wäre. Er sei entsetzt, was das Bauamt vorschlage.

 

Der Vorsitzende entgegnet, die GeWoBau hätte aus anderen Gründen das Gebäude zurückgebaut, nicht weil es dort keine Bedarfe gäbe. Man möge nicht alles miteinander vermischen. Die Frage, ob dort was entstehe, bedarf einer Grundlage. Diese Grundlage sei zunächst mal ein Aufstellungsbeschluss im Bauleitplanverfahren. Er habe zudem gestern angeboten, Leitern von der Feuerwehr aufstellen zu lassen, etwas dazwischen zu spannen, um die Höhe der Gebäude zu veranschaulichen. Auch haben die verantwortlichen Mandatsträger in der GeWoBau dafür gestimmt, das Gelände zu verkaufen und einem Investor zur Verfügung stellen.

Er betont, dass es falsch wäre die momentane städtebauliche Entwicklung bezüglich  Wohnraumbeschaffung andere Kommunen zu überlassen. Dies wäre sowohl städtebaulich als auch gesamtpolitisch gesehen unverantwortlich.

 

Ausschussmitglied Helbing spricht sich für die Aufstellung des Bebauungsplanes aus.

 

Ausschussmitglied Schneider bemerkt, dass er es grundsätzlich der gleichen Meinung sei wie der Vorsitzende. Es mache Sinn, das dort eine Bebauungsplan aufgestellt werde. Er bittet jedoch darum, dass die Höhe der Gebäude auf den jetzigen, rechtskräftigen Bebauungsplan begrenzt werde. Da könne er auch zustimmen. Die Höhe von fünf Stockwerke plus Staffelgeschoss sei einfach zu hoch.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass diese Reglung momentan im Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes nicht gefasst werden könne.

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt  m e h r h e i t l i c h  folgenden    

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

0

Enthaltung:

2

 

 

 

 

Verteiler:

1 x Amt 60/61