Beschluss: einstimmig beschlossen

IV.       Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des oben geschilderten Sachverhalts empfiehlt die Verwaltung folgende Beschlussfassungen:

1.      Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden, wie in dieser Vorlage unter III ausgeführt, behandelt.

2.      Der Stadtrat billigt den Bebauungsplan IX17/5 „Gewerbegebiet Süd“ 5. Teiländerung, bestehend aus Geltungsbereichsfestsetzung, textlichen Festsetzungen und der Begründung in der dieser Vorlage beigefügten Fassung und beschließt sie gem. § 10 BauGB als Satzung.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0534/2016.

 

Er schlägt vor, die beiden Tagesordnungspunkte TOP I/4 und TOP I/5 zusammenfassend zu behandeln, da es um den gleichen Sachverhalt gehe.

 

Der Bau- und Umweltausschuss ist mit der Vorgehensweise einverstanden.

 

Der Vorsitzende erläutert, dass es um die Gestaltung der Werbeanlagen für die Gewerbetreibenden handele. Er verweist auf die Stellungnahmen der Beteiligten der Behörden und Träger öffentlicher Belange.

 

 

Ohne Aussprache empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss  e i n s t i m m i g  folgenden 


 

Verteiler:

1 x Amt 60/61