Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des oben geschilderten Sachverhalts empfiehlt die Verwaltung folgende Beschlussfassungen:

1.      Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden, wie in dieser Vorlage unter III ausgeführt, behandelt.

2.      Der Stadtrat billigt den Bebauungsplan Mö 18 „ Kindertagesstätte Höhenstraße“ 1. Teiländerung, bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und der Begründung in der dieser Vorlage beigefügten Fassung und beschließt sie gem. § 10 BauGB als Satzung.

3.      Der Stadtrat billigt die Bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 88 Abs. 1 bis 4 und Abs. 6 LBauO und beschließt diese in der dieser Vorlage beigefügten Fassung als Satzung.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0536/2016.

 

Er verweist auf die einzelnen Anregungen der Träger öffentlicher Belange.

 

Ohne Aussprache empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss  e i n s t i m m i g  folgenden


 

Verteiler:

1 x Amt 60/61