Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Unter Hinweis auf die obigen Darlegungen empfiehlt die Verwaltung folgende Beschlussfassung:

 

Anteil der zentrenrelevanten Sortimente

Die Stadt Zweibrücken begrüßt die Planungsvorgabe der Stadt Homburg, den Anteil der zentrenrelevanten Sortimente auf den vorhandenen Bestand festzuschreiben.

 

Umsatzerwartung des Erweiterungsvorhabens

Aufgrund der fehlenden methodischen Hinweise oder Literaturangaben zum verwendeten Marktanteilskonzept ist eine Überprüfung der angegebenen Marktanteile nicht möglich.

Da die angenommene Flächenproduktivität recht niedrig erscheint und ein höherer Wert gleichbedeutend mit höheren absatzwirtschaftlichen Auswirkungen auf die Stadt Zweibrücken wäre, bitten wir um Überprüfung der verwendeten Werte, auch im Hinblick auf die Gewährleistung der Einhaltung des Beeinträchtigungsverbotes.

 

Raumordnerische Bewertung / Kongruenzgebot

Das Gutachten kommt sowohl in den Berechnungen des Marktanteilskonzeptes als auch bei der Berechnung der möglichen Umsatzumverteilung zu dem Ergebnis, dass der Einzugsbereich des Vorhabens über den Verflechtungsbereich des Mittelzentrums Homburg (Zone I und IIa) hinausgeht und bis zu 50% des Umsatzes von Betreibern außerhalb des Mittelbereiches wegfließt.

Die Stadt Zweibrücken bittet deshalb um Beachtung des Kongruenzgebotes.

 


Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0554/2016.

 

Ohne Aussprache empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss  e i n s t i m m i g  folgende


 

 

 

 

Verteiler:

1 x Amt 60/61