Sitzung: 13.09.2016 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag:
Unter Hinweis auf die obigen Darlegungen empfiehlt die Verwaltung folgende Beschlussfassung:
Anteil der zentrenrelevanten Sortimente
Die Stadt Zweibrücken begrüßt die
Planungsvorgabe der Stadt Homburg, den Anteil der zentrenrelevanten Sortimente
auf den vorhandenen Bestand festzuschreiben.
Umsatzerwartung des Erweiterungsvorhabens
Aufgrund der fehlenden methodischen Hinweise
oder Literaturangaben zum verwendeten Marktanteilskonzept ist eine Überprüfung
der angegebenen Marktanteile nicht möglich.
Da die angenommene Flächenproduktivität recht
niedrig erscheint und ein höherer Wert gleichbedeutend mit höheren
absatzwirtschaftlichen Auswirkungen auf die Stadt Zweibrücken wäre, bitten wir
um Überprüfung der verwendeten Werte, auch im Hinblick auf die Gewährleistung
der Einhaltung des Beeinträchtigungsverbotes.
Raumordnerische Bewertung / Kongruenzgebot
Das Gutachten kommt sowohl in den
Berechnungen des Marktanteilskonzeptes als auch bei der Berechnung der
möglichen Umsatzumverteilung zu dem Ergebnis, dass der Einzugsbereich des
Vorhabens über den Verflechtungsbereich des Mittelzentrums Homburg (Zone I und
IIa) hinausgeht und bis zu 50% des Umsatzes von Betreibern außerhalb des
Mittelbereiches wegfließt.
Die Stadt Zweibrücken bittet deshalb um
Beachtung des Kongruenzgebotes.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0554/2016.
Ohne Aussprache empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss e i n s t i m m i g folgende
Verteiler:
1 x Amt 60/61