Sitzung: 29.09.2016 Ortsbeirat Rimschweiler
Ortsvorsteherin Seibert
informiert, die Haushaltsbesprechung (Haushaltsjahre 2017/2018) der
Verwaltungsspitze mit den Ortsvorstehern hätte am 06.09.2016 stattgefunden,
wobei der Finanzdezernent, Bürgermeister Franzen, die Sitzungsleitung
wahrgenommen habe.
Sodann berichtet sie über
die Ergebnisse oben genannter Besprechung hinsichtlich der Anregungen des
Ortsbeirates Rimschweiler.
Beschilderung
sowohl hinsichtlich Kindertagesstätte als auch Grundschule im Bereich
Vogesenstraße
Bürgermeister Franzen habe
darauf hingewiesen, dass ein Einzelansatz im Haushalt nicht zwingend notwendig
wäre.
Die Aufstellung der
gewünschten Hinweisschilder werde seitens der Verwaltung befürwortet.
Erhöhung der
Mittel für Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen von Grünanlagen bzw. Verkürzung
der Pflegeintervalle
Hierbei habe es sich um
ein Anliegen mehrerer Vororte gehandelt.
Bürgermeister Franzen habe
informiert, dass seitens der Verwaltung Arbeitseinsätze von zugewiesenen
Flüchtlingen angedacht seien, wobei das städtische Amt für soziale Leistungen
federführend wäre.
Es seien insbesondere
folgende Arbeiten auf öffentlichen Flächen beabsichtigt:
Durchführung von
Mäharbeiten, Grünflächenpflege, Reinigungs- sowie Winterdienst.
Solche Arbeitseinsätze
würden geprüft.
Bürgermeister Franzen habe
bestätigt, die zur Pflege von Außenflächen (einschl. Feldwirtschaftswege) zur
Verfügung stehenden Mittel seien teilweise sehr eng bemessen.
Dies hänge mit derzeit
noch geltenden Bestimmungen der für die Feldwirtschaftswege maßgebenden Satzung
der Stadt Zweibrücken zusammen, welche demnächst überarbeitet würde.
Ausstattung
des Einfahrtbereiches zum Radweg in Höhe der Bahnhofstraße mit einer Barriere
(Geländer)
Ortsvorsteherin Seibert
erklärt, zwecks Verbesserung der Einsicht auf den Radweg wäre in diesem Bereich
in der Vergangenheit ein Rückschnitt der hier befindlichen Hecke erfolgt,
welche mittlerweile jedoch wieder die ursprüngliche Höhe erreicht habe.
Vor dem Einfahrtbereich
wäre außerdem seitens UBZ ein breiter weißer Haltestreifen aufgebracht worden.
Die Anregung hinsichtlich
Barriere/Geländer werde allerdings seitens der Verwaltung als problematisch und
als nicht sinnvoll erachtet. Stattdessen habe die Verwaltung vorgeschlagen, die
Einsicht auf den Radweg sollte durch einen erneuten Rückschnitt der Hecke
(beidseits) verbessert werden.
Ortsbeiratsmitglied
Fuhrmann weist darauf hin, der Heckenrückschnitt wäre bereits erfolgt.
Sodann informiert die
Vorsitzende, laut Auskunft von Herrn Eitel (Stadtbauamt – Abt. Tiefbau) würden
– gemäß Nachfrage bei der Polizeiinspektion – in vorstehend genanntem Bereich
aus den letzten Jahren keinerlei Unfallmeldungen vorliegen, weshalb der
Einfahrtbereich nicht als Gefahrenstelle erachtet werde.
Herrichtung
des Platzes im Bereich „Im Höfchen“ (hinter Dorfgemeinschaftshaus, zwischen
Vogesenstraße 26 und 34) samt Aktivierung des hier befindlichen Brunnens
Bürgermeister Franzen habe
darauf hingewiesen, lt. Auskunft von Anwohnern sei hier kein Brunnen vorhanden.
Ortsvorsteherin Seibert
erklärt, daraufhin habe sie diese Aussage korrigiert, indem sie bestätigt habe,
dass hier tatsächlich ein Brunnen bestehe, welcher allerdings mittels einer
Platte abgedeckt und mit Unkraut zugewachsen wäre. Der Brunnen sei inzwischen
an die Kanalisation angeschlossen. Schon deshalb erscheine es als nicht
sinnvoll, diesen wieder zu aktivieren.
Sie schließe sich der
Auffassung der Verwaltung an, dass eine Realisierung oben genannter Anregung
kaum praktischen Nutzen habe.
Ortsbeiratsmitglied
Metzger erklärt, sie frage sich, ob das Grundstück auf dem sich der Brunnen
befinde, in Privateigentum sei oder ob es sich hierbei um städtisches Gelände
handele.
Die Vorsitzende bittet die
Verwaltung um Feststellung des Eigentumsverhältnisses.
Schaffung
eines Rastplatzes durch Aufstellung zweier Bänke samt Tisch in Höhe des
Kreuzungsbereiches Forstbergstraße/Radweg
Bürgermeister Franzen habe zugesagt, hierfür werde ein investiver Haushaltsansatz in Höhe von 2.000,00 € vorgesehen.
Verteiler:
Amt 20 – 1 x
Amt 32 – 1 x
Amt 50 – 1 x
Amt 60/61 – 1 x
Amt 60/66 – 1 x
Amt 84 – 2 x