Ortsvorsteherin Seibert informiert, die Haushaltsbesprechung (Haushaltsjahre 2017/2018) der Verwaltungsspitze mit den Ortsvorstehern hätte am 06.09.2016 stattgefunden, wobei der Finanzdezernent, Bürgermeister Franzen, die Sitzungsleitung wahrgenommen habe.

Sodann berichtet sie über die Ergebnisse oben genannter Besprechung hinsichtlich der Anregungen des Ortsbeirates Rimschweiler.

 

Beschilderung sowohl hinsichtlich Kindertagesstätte als auch Grundschule im Bereich Vogesenstraße

 

Bürgermeister Franzen habe darauf hingewiesen, dass ein Einzelansatz im Haushalt nicht zwingend notwendig wäre.

Die Aufstellung der gewünschten Hinweisschilder werde seitens der Verwaltung befür­wortet.

 

Erhöhung der Mittel für Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen von Grünanlagen bzw. Verkürzung der Pflegeintervalle

 

Hierbei habe es sich um ein Anliegen mehrerer Vororte gehandelt.

Bürgermeister Franzen habe informiert, dass seitens der Verwaltung Arbeitseinsätze von zugewiesenen Flüchtlingen angedacht seien, wobei das städtische Amt für soziale Leis­tungen federführend wäre.

Es seien insbesondere folgende Arbeiten auf öffentlichen Flächen beabsichtigt:

Durchführung von Mäharbeiten, Grünflächenpflege, Reinigungs- sowie Winterdienst.

Solche Arbeitseinsätze würden geprüft.

 

Bürgermeister Franzen habe bestätigt, die zur Pflege von Außenflächen (einschl. Feldwirt­schaftswege) zur Verfügung stehenden Mittel seien teilweise sehr eng bemessen.

Dies hänge mit derzeit noch geltenden Bestimmungen der für die Feldwirtschaftswege maßgebenden Satzung der Stadt Zweibrücken zusammen, welche demnächst überarbeitet würde.

 

Ausstattung des Einfahrtbereiches zum Radweg in Höhe der Bahnhofstraße mit einer Barriere (Geländer)

 

Ortsvorsteherin Seibert erklärt, zwecks Verbesserung der Einsicht auf den Radweg wäre in diesem Bereich in der Vergangenheit ein Rückschnitt der hier befindlichen Hecke erfolgt, welche mittlerweile jedoch wieder die ursprüngliche Höhe erreicht habe.

Vor dem Einfahrtbereich wäre außerdem seitens UBZ ein breiter weißer Haltestreifen aufgebracht worden.

 

Die Anregung hinsichtlich Barriere/Geländer werde allerdings seitens der Verwaltung als problematisch und als nicht sinnvoll erachtet. Stattdessen habe die Verwaltung vorgeschlagen, die Einsicht auf den Radweg sollte durch einen erneuten Rückschnitt der Hecke (beidseits) verbessert werden.

 

Ortsbeiratsmitglied Fuhrmann weist darauf hin, der Heckenrückschnitt wäre bereits erfolgt.

 

Sodann informiert die Vorsitzende, laut Auskunft von Herrn Eitel (Stadtbauamt – Abt. Tiefbau) würden – gemäß Nachfrage bei der Polizeiinspektion – in vorstehend genanntem Bereich aus den letzten Jahren keinerlei Unfallmeldungen vorliegen, weshalb der Einfahrt­bereich nicht als Gefahrenstelle erachtet werde.

 

Herrichtung des Platzes im Bereich „Im Höfchen“ (hinter Dorfgemeinschaftshaus, zwischen Vogesenstraße 26 und 34) samt Aktivierung des hier befindlichen Brunnens

 

Bürgermeister Franzen habe darauf hingewiesen, lt. Auskunft von Anwohnern sei hier kein Brunnen vorhanden.

 

Ortsvorsteherin Seibert erklärt, daraufhin habe sie diese Aussage korrigiert, indem sie bestätigt habe, dass hier tatsächlich ein Brunnen bestehe, welcher allerdings mittels einer Platte abgedeckt und mit Unkraut zugewachsen wäre. Der Brunnen sei inzwischen an die Kanalisation angeschlossen. Schon deshalb erscheine es als nicht sinnvoll, diesen wieder zu aktivieren.

Sie schließe sich der Auffassung der Verwaltung an, dass eine Realisierung oben genannter Anregung kaum praktischen Nutzen habe.

 

Ortsbeiratsmitglied Metzger erklärt, sie frage sich, ob das Grundstück auf dem sich der Brunnen befinde, in Privateigentum sei oder ob es sich hierbei um städtisches Gelände handele.

Die Vorsitzende bittet die Verwaltung um Feststellung des Eigentumsverhältnisses.

 

Schaffung eines Rastplatzes durch Aufstellung zweier Bänke samt Tisch in Höhe des Kreuzungsbereiches Forstbergstraße/Radweg

 

Bürgermeister Franzen habe zugesagt, hierfür werde ein investiver Haushaltsansatz in Höhe von 2.000,00 € vorgesehen.


 

Verteiler:

Amt 20 – 1 x

Amt 32 – 1 x

Amt 50 – 1 x

Amt 60/61 – 1 x

Amt 60/66 – 1 x

Amt 84 – 2 x