Frau Jaenicke spricht eine Sitzung des Stadtrates an, in welcher u. a. hinsichtlich der Ent­wässerung des künftigen Neubaugebietes RI 17 „Neugartenahnung“ informiert worden wäre.

Diese erfolge über einen Grünstreifen oberhalb des künftigen Baugebietes, welcher sodann über die Klamm entwässert werde.

Sie frage sich, ob der Ortsbeirat diesbezüglich im Vorfeld informiert worden wäre.

Für sie wäre dies aus dem Bebauungsplan so nicht ersichtlich gewesen.

 

Ortsvorsteherin Seibert erklärt, es handele sich hierbei um einen ca. 9,00 m breiten Grün­streifen. In diesem Zusammenhang verliest sie – auszugsweise – Seite 2 der Vorlage zu Tagesordnungspunkt I/2, worin ausgeführt ist, dass am südöstlichen Gebietsrand eine Ein­grünung zur freien Landschaft durch einen ca. 9,00 m breiten öffentlichen Grünstreifen vorgesehen sei. Die Fläche diene gleichzeitig der Ableitung von anfallendem Außengebiets­wasser aus dem freien Gelände in die benachbarte Entwässerungsklamm und bleibe im Vergleich zum Vorkonzept erhalten. Die an diese Fläche angrenzenden Baugrundstücke würden direkt in die benachbarte Klamm entwässern. Alle anderen Baugrundstücke würden das anfallende Niederschlagswasser mittels Rohrleitungssystem in den Erschließungsstraßen in einen zentralen Rückhaltebereich an der Nordspitze des Plangebietes entwässern.

 

Herr Karl-Heinz Weidler begrüßt grundsätzlich, dass das künftige Neubaugebiet RI 17 „Neugartenahnung“ von allen städtischen Gremien genehmigt worden ist.

 

Frau Christiane Weidler äußert lediglich Bedenken hinsichtlich Höhe der hier künftighin zu errichtenden Häuser. Sie sei besorgt darüber, dass relativ hoch gebaut werden könnte.

 

Die Vorsitzende erklärt, es wäre maximal eine zweigeschossige Bauweise erlaubt.


 

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