Sitzung: 22.11.2016 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorschlag für die Stellungnahme der Stadt Zweibrücken zur Dritten
Teilfortschreibung des LEP IV:
Der Stadtrat der Stadt Zweibrücken hat sich in seiner Sitzung am 07.12.2016
mit dem Entwurf zur Teilfortschreibung des LEP IV befasst.
Die Stadt Zweibrücken begrüßt es, dass weiterhin an der Nutzung der
Windkraft als erneuerbarer Energiequelle festgehalten wird, durch die vorgesehenen
Änderungen in Bezug auf die Windkraftnutzung dabei aber verstärkt der
Vermeidung künftiger sowie der Reduzierung bereits bestehender Beeinträchtigungen
von Mensch und Umwelt Rechnung getragen werden soll. Insbesondere die
Vergrößerung der Mindestabstände über die Anforderungen der TA-Lärm hinaus, bietet einen besseren Schutz
der im Umfeld von Windenergieanlagen lebenden Menschen vor den vom Betrieb der
Anlagen ausgehenden Emissionen. Auch die vorgesehenen Vorgaben zur Vermeidung
bzw. Minderung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild wie die Zielvorgabe des räumlichen Verbundes
oder die Regelungen für das Repowering stellen Verbesserungen dar.
Auch die weiteren Änderungen hinsichtlich der Nutzung regenerativer
Energien wie die Nutzung von Reststoffen zur Gewinnung von Bioenergie, die
Förderung des Ausbaus neuer Energiespeicherkapazitäten und der dezentralen
Eigenversorgung mit Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen und
Kraft-Wärme-Kopplung werden seitens der Stadt Zweibrücken begrüßt.
Die Stadt Zweibrücken hat ansonsten keine weiteren Anregungen zur Dritten
Teilfortschreibung des LEP IV.
Der Vorsitzende verweist auf die Vorlage Nr. 60/0608/2016.
Er informiert, dass es hier um die Stellungnahme der Stadt Zweibrücken für die dritte Teilfortschreibung LEP (Landesentwicklungsprogramm) IV gehe. Der Beschlussvorschlag hätte letztendlich Auswirkungen auf den Planungsstand. Bei der momentanen Betrachtung und Analyse des Landesentwicklungsprogramms würden noch zwei Konzentrationszonen (Weiße Trisch“ und „Dörrenbachwald“) in der Gemarkung Zweibrücken bezüglich der Windkraftnutzung übrig bleiben. Der Vorsitzende betont, damit seien die beiden Gebiete jedoch noch nicht festgelegt. Diese würden noch entsprechend überprüft werden. Er verweist auf die entsprechende Stellungnahme der Stadt Zweibrücken hin.
Ausschussmitglied Dettweiler weist darauf hin, dass ihm wichtig sei, dass die betroffenen Menschen mit eingebunden werden.
Der Vorsitzende bestätigt dies.
Ausschussmitglied Rimbrecht führt aus, dass es eine Zeit gegeben hätte, bei der Windkraft in Zweibrücken nicht möglich gewesen sei. Nun sei ein Fortschritt festzustellen. Man bekomme Windkraft, aber nicht überall.
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt e i n s t i m m i g folgende
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
13 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
An der Abstimmung nahmen 13 Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses teil
Verteiler:
1 x Amt 60/61