Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich den Prüfberichten des Rechnungsprüfungs­amtes vom 23.01.2017 sowie der MRT vom 16.11.2016 und deren Ergebnisse inhaltlich an.

 

Dem Prüfbericht vom 14.02.2017 wird zugestimmt.

 


Der Prüfbericht liste neben den formellen und organisatorischen Dingen im Wesentlichen nochmal die Dinge auf, die in den vorausgegangenen Sitzungen besprochen wurden. Zum einen die grundsätzliche Feststellung, dass die verspätete Vorlage des Jahresabschlusses 2010 im Jahr 2017 nicht den Vorschriften entspreche.

(Er informiert, dass hierüber und über die beschleunigte Abwicklung der nächsten Jahres­abschlüsse auch in der kommenden Stadtratssitzung am 08.03.2017 gesprochen werde). Es habe in den Sitzungen des RP-Ausschusses Einigkeit darüber bestanden, dass sich der Ausschuss den Prüfungserkenntnissen der Mittelrheinischen Treuhand, (die auch den Abschluss 2009 begleitet habe), als auch den Feststellungen, die vom Rechnungsprüfungsamt getroffen worden sind, die dem Ausschuss in der Sitzung am 17.02.2017 erörtert und erläutert wurden, anschließt. In Konsequenz hat der Ausschuss den einschränkenden Prüfvermerk übernommen.

 

Er verweist auf die getätigten Prüfungshandlungen des Ausschusses, die umfangreiche Belegprüfung und die nachfolgenden Prüf- Ergebnisse, die vom Ausschuss festgestellt wurden:

 

-           Die Buchungsbelege lagen nicht immer im Original vor (Vorlage in Kopie)

-           Diskussion über die Aktivierung der Vermögensgegenstände, insbesondere bei Teilzahlungen  

-           Verspätete Aktivierung von Anlagen

 

Seitens des Rechnungsprüfungsausschusses habe es außer den 3 aufgezählten Punkten

keine Feststellungen gegeben.

 

 


 

Diese Feststellungen führten dann zu dem zusammenfassenden Ergebnis auf den

Seiten 4 und 5 des Berichtes. Die Einschränkungen wurden inhaltlich aus den Berichten der Mittelrheinischen Treuhand und des Rechnungsprüfungsamtes übernommen.

 

-           im Bereich der Anlagegüter infolge der fehlenden Inventur

-           im Bereich Investitionskostenzuschüsse

-           Ansätze von Gehwegen und landwirtschaftlichen Wegen, die zu hoch angesetzt und noch nicht korrigiert worden waren.

 

 

Der Vorsitzende fragt nach Wortmeldungen.

 

Ausschussmitglied Stephan: Ist schon bekannt, in welchem Haushalt die Ansätze der Gehwege, etc. richtiggestellt werden.

Herr Burkey antwortet: Die Investitionskostenzuschüsse wurden im Jahr 2011 korrigiert.

Zum letzten Punkt, bezüglich der Gehwege, müsse der Zeitpunkt dann mit dem Ersteller des Jahresabschlusses geklärt werden.

 

Weitere Nachfrage: Sachanlagen und Inventur. Ist dies mittlerweile so geregelt, dass die Inventur regelmäßig stattfindet?

Herr Burkey antwortet: Kern dieses Punktes ist die fehlende Systematik der Anlagenabgänge

Dieses wurde im Februar 2015 korrigiert; es wurden Abgangsmeldungen eingestellt, d.h. in der Verwaltung wurde ein System entsprechend aufgebaut, dass solche Anlagenabgänge der Buchhaltung mitzuteilen sind. Die körperliche Inventur habe nach der GemHVO alle 3 – 5 Jahre zu erfolgen. Wir sind noch im Jahr 2010 also 2 Jahre nach der Erst-Inventur. Die Inventur ist sozusagen etwas für die Folgejahre, ein Projekt für die Zukunft.

 

Herr Moulin, dies sei ein Bespiel für die Punkte, die uns immer wieder begegnen werden.

Herr Burkey habe dies dargestellt. Im Jahr 2015 sei dies dann korrigiert worden. D.h., das Thema ist erkannt. Man werde dies aber nicht rückwirkend für die Abschlüsse 2011, 12,13,14

aufrollen. Es werde also bis 2015 wieder auftauchen. Z.B. Bewertung, ab dem Jahr, in dem es korrigiert ist, falle es dann weg. So sei es auch mit anderen Punkten

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Ausschuss   e i n s t i m m i g   folgenden

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0