Ortsvorsteherin Seibert begrüßt Frau Heintz (Amt für soziale Leistungen) zu diesem Tagesordnungspunkt und erteilt ihr das Wort.

Frau Heintz berichtet, bei den Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen handele es sich um ein Sonderprogramm des Bundes für Flüchtlinge deren Asylverfahren noch nicht abgeschlos­sen wäre.

Das Sonderprogramm laufe bis zum Jahr 2020 und richte sich an alle erwerbsfähige Personen beiderlei Geschlechts, welche über 18 Jahre sein müssten.

Es würden zusätzliche, gemeinnützige Arbeiten erledigt, was nicht zu einer Wettbewerbs­verdrängung führen dürfe. Hierfür würden die Flüchtlinge eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,80 €/Stunde erhalten.

Als „gemeinnützige Arbeitsgelegenheit“ würden alle Tätigkeiten gelten, welche nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt erledigt werden könnten wobei diese wettbewerbsneutral sein müssten – d.h. es dürften hierdurch keine Arbeitsplätze verdrängt werden.

Ausgeschlossen seien alle Angelegenheiten der Verkehrssicherungspflicht (z.B. Winter­dienst).

Denkbar seien u.a. Arbeiten im Friedhofsbereich (z.B. in Bereichen historischer Gräber Moos entfernen).

Auch Instandhaltungs- und Pflegearbeiten im Ort wären möglich (z.B. Brückengeländer reinigen sowie streichen, Bewässern von Grünanlagen etc.).

Seitens des Amtes für soziale Leistungen werde lediglich eine Auflistung hinsichtlich der Einsatzorte benötigt, wobei auch eine Kontaktperson vor Ort (Ansprechpartner) benannt werden sollte.

Die wöchentlichen Arbeitszeiten könnten zwischen 12 Stunden und 30 Stunden liegen. Wann diese Zeiten geleistet werden, sei dem jeweiligen Vorort überlassen – d.h. es wäre beispielsweise auch möglich, die zugewiesenen Flüchtlinge lediglich an bestimmten Wochentagen zu beschäftigen.

Die Arbeiten sollen die Sprachkurse ergänzen, um den Flüchtlingen eine sinnvolle Tages­struktur zu ermöglichen und die Integration zu fördern.

Das Amt für soziale Leistungen finanziere die erforderlichen Fahrtkosten, Kosten für ein­fache Arbeitsgeräte sowie für Arbeitskleidung.

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden längeren Aussprache beantwortet Frau Heintz Detailfragen der Anwesenden, wobei insbesondere folgende Themenbereiche angesprochen werden:

Einsatzorte

Grundsätzlich sind u.a. auch Arbeiten im Bereich von Kindertagesstätten (z.B. Spielhof) denkbar, wobei die konkreten Arbeiten im Einzelfall zu prüfen sind.

Unproblematisch sind Arbeiten auf dem jeweiligen Gelände der örtlichen Vereine.


Anzahl der Personen vor Ort

Je Vorort ist die Zuteilung von zwei Personen beabsichtigt.

Versicherungsschutz

Die Personen sind über den Maßnahmenträger (Stadt Zweibrücken) unfallversichert.

Derzeit besteht noch Klärungsbedarf hinsichtlich Haftpflichtversicherungsschutz.

Integration

Vorrangig sollen Maßnahmen/Arbeitseinsätze durchgeführt werden, welche geeignet sind die Integration zu fördern, weshalb der Kontakt zur Rimschweiler Einwohnerschaft von großer Bedeutung ist.

Ortsvorsteherin Seibert erklärt, in Zusammenarbeit mit den örtlichen Vereinen sollen Überlegungen hinsichtlich möglicher Einsatzorte samt durchzuführenden Arbeiten (einschl. Ermittlung der hierfür erforderlichen Arbeitszeiten) erfolgen, worüber sodann das Amt für soziale Leistungen informiert werde.

Frau Heintz bemerkt, die Flüchtlinge würden den Vororten im Regelfall für sechs Monate zugeteilt.

Ratsmitglied Schneider spricht den Einsatz von Flüchtlingen bei der GeWoBau GmbH sowie beim UBZ an.

Frau Heintz informiert, auch beim UBZ würden solche Personen beschäftigt.

Die Kriterien hinsichtlich der zulässigen Arbeiten seien eng begrenzt, wobei auch Über­prüfungen erfolgen würden.

Insgesamt seien der Stadt Zweibrücken lediglich 26 Arbeitsplätze zugeteilt worden.

Nachdem keine weiteren Fragen mehr an Frau Heintz gerichtet werden, dankt ihr die Vorsitzende für ihre Informationen.


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