Die Vorsitzende begrüßt Herrn Gries (Schulverwaltungs- und Sportamt) zu diesem Tages­ordnungspunkt und weist darauf hin, in seiner Sitzung am 08.02.2017 habe der Stadtrat die neue Schulnutzungsordnung verabschiedet, welche bereits am 09.02.2017 in Kraft getreten wäre.

Sodann bittet sie Herrn Gries die Schulnutzungsordnung näher zu erläutern und erteilt ihm das Wort.

Herr Gries informiert, Richtlinien bezüglich der außerschulischen Nutzung von Schul­anlagen bzw. Schulgebäuden hätten bereits früher bestanden.

Im Jahr 2014 sei der Stadtvorstand übereingekommen, dass diese früheren Regelungen

– insbesondere hinsichtlich der Kosten – überarbeitungsbedürftig seien.

Daraufhin wäre seitens des Schulverwaltungs- und Sportamtes ein entsprechendes Konzept erarbeitet worden, welches sich auf alle Schulanlagen in Zweibrücken beziehe und nach Verabschiedung in o.g. Sitzung des Stadtrates auch für diese gelte und somit einheitlich anzuwenden sei.

Intention sei gewesen, eine klare Trennung zwischen Schulveranstaltungen und den übrigen Veranstaltungen zu ermöglichen.

Für die Schulnutzungsordnung wäre außerdem ein einheitliches Formular (Antrag auf außerschulische Nutzung von Schuleinrichtungen) entwickelt worden, auf dem der jeweilige Schulleiter sein Einverständnis zu einer konkret beantragten Nutzung erteile oder ggf. auch Bedenken vorbringen könnte.

In der Schulnutzungsordnung sei darüber hinaus festgelegt, dass in den Vororten die Entscheidung über die Gestattung nur im Einvernehmen mit dem jeweiligen Ortsbeirat

– vertreten durch den Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin – erteilt werde.

Im Anschluss daran spricht die Vorsitzende die auf o.g. Formular vorhandene Rubrik „Veranstaltungszweck“ an, wobei sie darauf hinweist, dass hier u.a. auch die Möglichkeit bestehe „privat“ anzukreuzen, obwohl in der Kul-TuS-Halle keine privaten Veranstal­tungen erlaubt seien.

Auf diesen scheinbaren Widerspruch habe Ortsbeiratsmitglied Schmidt in der letzten Sitzung des Ortsbeirates am 08.12.2016 hingewiesen.

Eine Nachfrage bei Herrn Gries habe ergeben, dass die Option „privat“ aufgenommen worden wäre, um größtmögliche Klarheit hinsichtlich des Charakters einer vorgesehenen Veranstaltung zu erlangen.

Werde „privat“ angekreuzt, stehe bereits frühzeitig fest, dass der Antrag abzulehnen sei, da die gewünschte Veranstaltung nicht genehmigungsfähig wäre.

Im Rahmen einer sich hieran anschließenden, längeren Aussprache beantwortet Herr Gries Detailfragen der Ortsbeiratsmitglieder, wobei Ortsbeiratsmitglied Bastian kritisiert, dass die Schulnutzungsordnung bereits einen Tag nach der Beschlussfassung seitens des Stadt­rates in Kraft getreten wäre.

Dies wäre sehr kurzfristig gewesen und habe deshalb vor Ort – bezüglich einer Veranstal­tung (Kinderfasching) – zu Irritationen geführt.

Bei künftigen Änderungen/Neufassungen der Schulnutzungsordnung erachte er deshalb eine etwas längere Frist zwischen Beschlussfassung und Inkrafttreten als angebracht.


Sodann dankt Ortsvorsteherin Seibert Herrn Gries für seine Informationen.


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